12.02.2020 - 5.7 Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen: Energiegut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Datum:
- Mi., 12.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Frau Prof. Täck stellt den Antrag vor. Alle kreiseigenen Neubauten sollten Energiegutachten haben, in dem nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebskosten eine Rolle spielen sollten. Es solle bei allen Vorhaben die Klimaschutzleitstelle eingebunden werden.
Herr Weber fragt, warum im Antrag nur von 25 Jahren Betrachtungszeitraum ausgegangen werde. Die Nutzung von Gebäuden gehe in der Regel über 25 Jahre hinaus. Frau Prof.' in Täck erläutert, dass hierbei eine Orientierung an der Lebensdauer technischer Systeme erfolge.
Herr Wersig fragt, was genau ein Energiegutachten untersuchen solle.
Frau Prof. Täck erläutert, dass ein Energiegutachten sechs verschiedene Wärme- und Dämmungstechniken für einen Neubau untersuchen solle.
Herr Brauer fragt nach, ob sich der Antrag auf alle zukünftigen Projekte des Kreises beziehe und ob laufende Projekt ausgeschlossen seien. Weiterhin fragt er nach, was ein solches Gutachten an Kosten und Aufwand verursache und was so ein Gutachten beispielsweise für ein Gebäude wie das neue Kreishaus in der Rosenstraße bedeuten würde und was für zusätzliche Kosten dort zu Stande kämen. Außerdem wüsste er gerne, wie viele Kosten ggf. durch ein solches Gutachten eingespart werden könnten. Er merkt an, dass die Vorlage insgesamt zu unverständlich formuliert sei.
Frau Prof. Täck erläutert, dass sich die Vorlage nur auf zukünftige Projekte beziehe. Zu den Kosten eines Gutachtens könne sie keine Aussagen machen, dies hänge stark von dem geplanten Vorhaben ab. Auch zu den Möglichkeiten der Einsparung von Kosten könne sie keine Aussage treffen. Allerdings habe sie mit Kollegen*innen aus Norderstedt gesprochen. Dort seien die Einsparungen durch den Einsatz neuester Technik in den Bereichen Beleuchtung, Belüftung, etc. pro Gebäude erheblich.
Herr Weber bittet darum, den Antrag auf die nächste Sitzung zu verschieben, dann könnten bspw. zum Thema Kosten fundierte Informationen eingeholt werden.
Frau Prof. Täck antwortet, dass die Kosten pro Projektvorhaben schwanken und somit keine detaillierten Kosten benannt werden können.
Herr Evermann plädiert dafür, den Kostenansatz bereits in der Planung und Ausschreibung von Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Frau Prof. Täck sagt, es solle zukünftig einen Gesamtprozess geben, in dem die Gutachter und Architekten zusammen arbeiten sollen.
Nach Abschluss der Diskussion erhält Herr Ebert für die Verwaltung das Wort. Er unterstütze grundsätzlich die Zielsetzung des Antrages und verweist darauf, dass Vieles von dem, was jetzt beantragt werde, bereits umgesetzt werde, gerade beim Neubau in der Rosenstraße. Die Untersuchung zur technischen Gebäudeausstattung finde regelmäßig bereits in den Architektenleistungen statt. Aus seiner Sicht bedarf es keiner Extragutachten, die genannten Punkte werden bereits im Lastenheft der Ausschreibung für die Architektenleistungen berücksichtigt. Er sehe vor allem ein größeres Einsparpotential bei bestehenden Gebäuden des Kreises bei Sanierungsvorhaben.
Frau Lexau stellt klar, dass eine Zusammenarbeit der Planer und Techniker bereits stattfinde bei laufenden Projekten des Kreises, bei der unterschiedliche Varianten zur Gebäudetechnik untersucht werden. Dabei müssen nicht immer alle Möglichkeiten bis ins Detail überprüft werden. Einige Techniken schließen sich von vornherein für bestimmte Gebäudetypen aus. Als Beispiel nennt sie Windenergieanlagen für Bürogebäude.
Sie teilt die Aussage von Herrn Ebert, dass das größere Einsparpotential bei Vorhaben an Bestandsimmobilien bestehe.
Frau Prof. Täck bedankt sich für die Erläuterungen von FB V.
Herr Barkowsky empfiehlt der Fraktion, den Antrag zurück zu nehmen.
Herr Weber schließt sich Herrn Barkowsky an.
Der Vorsitzende sieht keine Mehrheit für den Antrag. Der Impuls, den der Antrag geben wollte, sei aber deutlich geworden. Wenn die genannten Maßnahmen aber bereits in der Praxis umgesetzt werden, sei der Antrag verzichtbar.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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