05.12.2019 - 21 Einführung einer "Gemeindeschwester" auf Amtseb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
9. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Karin Sass
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Kreispräsident lässt über den Antrag der AfD abstimmen.
Beschluss:
Für die Förderung der Einführung einer „Gemeindeschwester“ in bis zu zwei Pilotprojekten werden im Haushalt 2020 Mittel i.H.v. 71.200,00 € unter Anbringung eines Sperrvermerks bereitgestellt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kreistag mit Beschluss eines endgültigen Konzeptes zur Umsetzung des Projektes.
In der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2021 und 2022 jeweils bis zu 142.400 € und im Jahr 2023 bis zu 71.200,00 € eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 20 |
| 20 |
SPD |
| 13 |
| 13 |
B 90/ Die Grünen |
| 6 |
| 6 |
FDP |
| 5 |
| 5 |
AfD | 5 |
|
| 5 |
WI-SE | 3 |
|
| 3 |
Freie Wähler |
| 2 |
| 2 |
Die Linke |
| 2 |
| 2 |
Gesamt | 8 | 48 |
| 56 |
Anschließend lässt der Kreispräsident über den Beschlussvorschlag lt. Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Für die Förderung der Einführung einer „Gemeindeschwester“ in bis zu zwei Pilotprojekten werden im Haushalt 2020 Mittel i.H.v. 71.200,00 € unter Anbringung eines Sperrvermerks bereitgestellt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit mit Beschluss eines endgültigen Konzeptes zur Umsetzung des Projektes.
In der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2021 und 2022 jeweils bis zu 142.400 € und im Jahr 2023 bis zu 71.200,00 € eingeplant.