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ALLRIS - Auszug

22.10.2019 - 4.2.2 Antrag CDU Prüfung Nachtragshaushalt

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Barkowsky stellt den Antrag vor und bedankt sich für die Stellungnahme des Fachdienstes Finanzen. Er stellt dar, dass es vier Gründe für den Erlass eines Nachtragshaushalts gebe.

-         Es werden zusätzlich 4 Mio Euro für den Bau einer Mehrzweckhalle benötigt.

-         Man könne 1,7 Mio Euro Betriebskostenbeteiligung für U3 und Ü3 Plätze einstellen und damit die Kommunen entlasten.

-         Die Fraktionszuschüsse könnten um die Kosten für den Verzehr bei den Sitzungen erhöht werden

-         Die Kommunen könnten eine zusätzliche Unterstützung von 1% der Kreisumlage für den Digitalpakt erhalten

Alternativ könnten diese Punkte auch in den Haushalt 2020 eingestellt werden.

Der Landrat erklärt, dass ein Nachtragshaushalt nur erlassen werden müsse, wenn negative Ergebnisse zu erwarten seien. Die Mitteleinwerbung für die Mehrzweckhalle sei für 2019 nicht notwendig, weil bis Jahresende kein Bau mehr möglich sei. Zur Betriebskostenförderung rät er, die Ergebnisse der Kita-Reform abzuwarten. Die derzeitige Förderung durch den Kreis bewege sich landesweit in einem mittleren Bereich, es gebe keinen festgeschriebenen Prozentsatz. Die Erhöhung der Fraktionszuschüsse rechtfertige von der Höhe her keinen Nachtragshaushalt und zur Unterstützung der Kommunen für die Digitalisierung müssten zunächst realistische Zahlen ermittelt werden. Er stellt heraus, dass keine Maßnahmen zurückgestellt werden mussten, weil keine Finanzierung möglich war. Vielmehr gebe es in der Verwaltung schon jetzt kaum genug Kapazitäten, um alle geplanten Projekte abzuarbeiten. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalt bedeute viel Aufwand und der Fachdienst Finanzen sei derzeit mit der Planung des Haushalts 2020 ausgelastet. Frau McGregor ergänzt, dass ein Nachtragshaushalt erst in der Kreistagssitzung am 5.12. beschlossen werden könnte, so dass für eine Umsetzung so gut wie keine Zeit bleiben würde.

Herr Barkowsky macht deutlich, dass Ziel des Antrags die Unterbringung des Überschusses sei und die Kreisumlage gesenkt werden könnte. Er zieht den Antrag zurück und verweist gleichzeitig auf den Antrag der WI-SE Fraktion zur Kreisumlage.

Herr Wulf erklärt, dass die Politik zugelassen habe, dass Projekte nicht umgesetzt werden konnten. Gleichzeitig sei das Anhörungsverfahren zur Senkung der Kreisumlage nicht angeschoben worden. Die zusätzlich eingerichteten Budgets zur Unterstützung der Kommunen seien kaum abgerufen worden. Er erinnert an die hohen anstehenden Investitionen für das BBZ Bad Segeberg, den Neubau des Verwaltungsgebäudes in der Rosenstraße und die An- und Umbauten in den Förderzentren. Die Neuverschuldung sollte minimiert werden.

 

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Anlagen zur Vorlage