24.09.2019 - 3.12 Sicherstellung der Hausärztlichen Versorgung im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Löhmann führt in die Vorlage ein und verweist auf die neu erstellte Vorlage DrS/2019/101-2 (s. TOP 13.1), die weitere Zwischenergebnisse von Gesprächen darstelle. Frau Höppner-Reher bittet um deutlichere Hinweise bei der Werbung zum Projekt auf die Möglichkeiten der Teilzeitfortbildung. Dies sei für viele junge Ärztinnen und Ärzte ein sehr wichtiger Aspekt.
Die Fraktionen loben ausdrücklich die sehr gute Arbeit der Verwaltung sowie die schnellen Fortschritte. Auch Frau Jahn als Ausschussvorsitzende habe sich vorbildlich eingesetzt. Das Projekt sei von allen Seiten äußerst positiv bewertet worden und fördere die Zusammenarbeit der Akteure, die an vielen Stellen bisher gar nicht stattgefunden habe.
Beschlussvorschlag:
- Für die Tätigkeit eines externen Kreiskoordinators ambulante ärztliche Versorgung wird in den Jahren 2020 bis 2022 ein Betrag von bis zu 80.000,00 € p. a. zur Verfügung gestellt.
- Der Verbundweiterbildung zum/zur Fachärzt*in Allgemeinmedizin wird ab 2020 für maximal 15 Teilnehmer*innen gefördert. Bis 2022 nehmen jährlich 5 Assistent*innen die Weiterbildung auf, wenn sie in Vollzeit tätig sind. Hierfür werden in den Jahren 2020 bis 2025 jährlich jeweils bis zu 377.100 € zur Verfügung gestellt. Bei Weiterbildung in Teilzeit werden entsprechend mehr Assitent*innen gefördert, wobei sich der Gesamtzuschuss nicht verändert, sondern sich auf einen längeren Zeitraum verteilt.
- Die Weiterbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistent*in (NäPa) wird 2020 mit 52.500,00 € gefördert.
- Über die Maßnahmen zu 1. und 2. ist dem OVG-Ausschuss einmal jährlich zu berichten; über die Maßnahme zu 3. wird 2021 berichtet.
- Über eine weitere neue Förderung der Maßnahmen zu 1. bis 2. ab dem 01.01.2023 wird 2022 nach entsprechender Evaluation entschieden. Über die Fortsetzung der Maßnahme zu 3. über den 31.12.2021 hinaus wird 2021 entschieden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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