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ALLRIS - Auszug

19.09.2019 - 4.1 Antrag zur Einrichtung eines Behindertenbeirats

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Altenhöner erläutert den Antrag und klärt auf, dass es zunächst nur um einen Beschluss gehe, den Behindertenbeirat einzurichten. Wie eine Umsetzung erfolgen solle, könne zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

 

Herr Mann erklärt, dass er die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen für sehr wichtig halte. Er erkundigt sich jedoch, welchen Mehrwert ein Beirat im Vergleich zur Arbeit der Behindertenbeauftragten habe. Es gebe zudem bereits Behindertenbeiräte in den Städten und Gemeinden, die wertvolle Arbeit vor Ort leisten würden. Frau Altenhöner teilt mit, dass im Behindertenbeirat Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen mitarbeiten könnten, so dass ein viel größeres Fachwissen vorhanden sei und intensiver an Themen gearbeitet werden könne. Sie sei lediglich ehrenamtlich für einige Stunden in der Woche tätig. Die Sprechstunden seien gut besucht, was den Bedarf deutlich zeige. Weiterhin verweist sie auf den Seniorenbeirat, der die Belange der Senioren in den Ausschüssen vertreten könne. Ihr sei es als Einzelperson nicht möglich, alle Ausschusssitzungen zu besuchen.

 

Frau Löhmann verweist auf den Kommentar zu § 42a der Kreisordnung.  Hier sei geregelt, dass gesellschaftlich bedeutsame Gruppen zugelassen seien. Frau Löhmann erläutert, dass das Antragsrecht der Behindertenbeauftragten geprüft wurde mit dem Ergebnis, dass keines besteht. Daher habe die Kreisverwaltung den Antrag für Frau Altenhöner gestellt und unterstützt diesen inhaltlich in Gänze.

 

Nach Ansicht von Frau Grote sei eine effektive Arbeit über das Büro für Chancengleichheit gewährleistet und viele Belange der Menschen mit Behinderungen seien bereits in Gesetzen geregelt. Als Beispiel nennt sie die Bauordnung, die eine Barrierefreiheit von Öffentlichen Gebäuden vorsehe. Ein Beirat würde Prozesse meist verlängern. Herr Evermann sieht in der Einrichtung eines Behindertenbeirats eine weitere Bürokratisierung und lehne diese deshalb ab. Gleichwohl schätze er die Arbeit von Frau Altenhöner sehr.

 

Herr Pahl erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen im Falle der Einrichtung des Behindertenbeirats. Frau Altenhöner teilt mit, dass dies in einer Satzung zu regeln sei, angelehnt beispielsweise an den Seniorenbeirat. Grundsätzlich arbeite der Beirat ehrenamtlich, es kämen lediglich Sitzungsgelder und Fahrtkosten hinzu. Eventuell seien Transporte zu organisieren.

 

Frau Pawlik ergänzt, dass ein Beirat stets parteipolitisch unabhängig agiere und die Interessen einer gesellschaftlich bedeutsamen Gruppe vertrete. Laut Frau Altenhöner würden die Städte und Gemeinden nicht auf sie als Behindertenbeauftragte des Kreises hören, ein Beirat hätte eine bessere Position. Frau Löhmann teilt auf Nachfrage von Frau Algier mit, dass die Stelle der Behindertenbeauftragten mit der Einrichtung eines Behindertenbeirats vakant wäre.

 

Herr Dr. Schmidt schlägt vor, den ersten Satz des Beschlussvorschlags zu streichen und die Einrichtung somit heute noch nicht zu beschließen, sondern nur die Voraussetzungen zu prüfen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und die Verwaltung werden beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Behindertenbeirats zu schaffen, insbesondere den zuständigen Gremien eine Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 4

 

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

 1

FDP

 

 1

 

 1

AfD

 

 1

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 5

 6

 

 11

 

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Anlagen zur Vorlage