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ALLRIS - Auszug

04.09.2019 - 4.2 Neuvergabe der ÖPNV-Teilnetze SE3-9: Festlegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mozer führt in die Thematik ein und stellt als Eckpunkte dar, dass die Qualitätsstandards sich erhöhen sollen. Er macht drauf aufmerksam, dass es in der Vorlage heißen müsse, dass in Kaltenkirchen „bis zu“ 240.000 € Einnahmen durch Fahrgäste zu erzielen seien.

 

Herr Wersig erläutert den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und stellt dar, dass eine Personalübernahmepflicht in die Ausschreibung aufgenommen werden müsse. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei dies eine soziale Verpflichtung der Busfahrer gegenüber zu sehen. Herr Mozer erklärt, dass es rechtlich keine Übernahmeverpflichtung geben könne, sondern lediglich das Recht der Arbeitnehmer, vom neuen Unternehmen übernommen werden zu können. Das Wahlrecht bleibe beim Arbeitnehmer. Im Falle eines entsprechenden Beschlusses müssten die Personaldaten für die Ausschreibung genauestens offen gelegt werden, damit die Ausschreibungsteilnehmer die Kosten kalkulieren und ein entsprechendes Angebot abgeben könnten. Der Bestandsbetreiber sei hierbei deutlich im Vorteil. Die Zusammenstellung der Daten sei ein erheblicher Aufwand und um eine rechtlich einwandfreie Ausschreibung fertigen zu können, sei es sicher ratsam, einen Arbeitsrechtler hinzuzuziehen. Er führt weiter aus, dass ein möglicher neuer Betreiber sicher ein großes Interesse daran haben werde, das Personal zu übernehmen, da der Arbeitsmarkt ohnehin fehlendes Personal aufweise. Herr Riemenschneider betont, dass eine Personalübernahmeverpflichtung eine große Sicherheit für die Arbeitnehmer und deren Familien bedeuten würde. Aus Sicht von Herrn Wersig seien lediglich die Daten aus den Arbeitsverträgen aufzulisten, der Aufwand halte sich in Grenzen.

 

Herr Roth fragt nach, ob es realistisch sei, in Kaltenkirchen mit mehr als 20x so vielen Fahrgästen zu rechnen, wie es derzeit der Fall sei. Herr Mozer erklärt, dass das Beispiel Bad Segeberg gezeigt habe, dass attraktivere Abfahrtzeiten und eine Erhöhung der Taktung zu erheblich höheren Fahrgastzahlen und damit mehr Einnahmen führen würden. Herr Roth verweist bezüglich der Kosten auf den KT-Beschluss, wonach die Kosten für Verbesserungen von den Kommunen und nicht vom Kreis zu tragen seien. Herr Mozer teilt mit, dass es sich hier um eine Gleichbehandlung der Stadt Kaltenkirchen mit den übrigen Städten handele und der Kreis großes Interesse an den Verbesserungen habe. Er halte den Einsatz der Steuermittel für gut investiert, da keine Stadt im Kreisgebiet so wenig Fahrgastzahlen aufweise.

 

Der Vorsitzende macht die anwesende Einwohnerschaft darauf aufmerksam, dass Filmaufnahmen während der Sitzung nicht erlaubt seien.

 

Herr Hansen erklärt weiterhin, dass die interfraktionelle Arbeitsgruppe zu diesem Thema getagt habe und dort viele Anregungen aufgenommen worden seien. Er hätte sich dort ein Signal der SPD-Fraktion bezüglich der Personalübernahme gewünscht. Auch er halte die derzeitige Arbeitsmarktsituation für so gut, dass eine Übernahmeverpflichtung nicht als Ausschreibungskriterium aufgenommen werden müsse. Aus seiner Sicht hätten vor einem Beschluss die rechtlichen Konsequenzen des beantragten Passus geprüft werden müssen. Frau Lessing verweist auf die Übernahme des Rettungsdienstes durch den RKiSH, bei dem die Personalübernahme reibungslos verlaufen sei. Herr Wulf und der Landrat klären auf, dass es sich juristisch um eine andere Situation gehandelt habe, da der neue Betreiber bereits feststand und keine Ausschreibung erfolgt sei.

 

Auf Nachfrage von Frau Haak erklärt Herr Mozer, dass eine bessere Anbindung des ländlichen Raums nicht Teil der Ausschreibung sei und bei der Neuerstellung des Regionalen Nahverkehrsplans 2020 aufgenommen werden könne.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Herr Kowitz beantragt, den Beschlussvorschlag um dem Satz Die Erhöhung der Taktung zum Fahrplan mit Stand 01.01.2019 gehen gemäß KT- Beschluss vom 06.12.18 zu Lasten der Kommunen“ zu ergänzen.

 

Der Landrat erwidert, dass laut KT-Beschluss die Aufgabe ÖPNV komplett übernommen worden sei, dies schließe auch dessen Weiterentwicklung ein. Ziel seien Verbesserungen gewesen, auch in Kaltenkirchen. Herr Mozer zitiert den Beschluss dahingehend, dass noch nicht geregelt worden sei, wie mit Anträgen von Kommunen umgegangen werde, dafür solle gemäß KT-Beschluss im nächsten RNVP eine Regelung entwickelt werden. Diese Verbesserungen seien jedoch vom Kreis veranlasst und können daher rechtlich nicht Dritten zur Last gelegt werden.

 

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Der Vorsitzende lässt zunächst über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Teilnetze SE3-9 werden inklusive der in der Vorlage näher definierten Leistungsmengen und -qualitäten mit Wirkung ab dem 13.12.2020 neu vergeben.

Teil der Ausschreibung ist eine Personalübernahme. Unternehmen, die das nicht gewährleisten können, werden von der Ausschreibung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4      Ablehnung: 8  Enthaltung: -

 

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Teilnetze SE3-9 werden inklusive der in der Vorlage näher definierten Leistungsmengen und -qualitäten mit Wirkung ab dem 13.12.2020 neu vergeben.

 

Die Erhöhung der Taktung zum Fahrplan mit Stand 01.01.2019 gehen gemäß KT- Beschluss vom 06.12.18 zu Lasten der Kommunen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 5      Ablehnung: 7  Enthaltung: -

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Teilnetze SE3-9 werden inklusive der in der Vorlage näher definierten Leistungsmengen und -qualitäten mit Wirkung ab dem 13.12.2020 neu vergeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 9      Ablehnung: 1  Enthaltung: 2

 

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Anlagen zur Vorlage