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ALLRIS - Auszug

02.09.2019 - 3.5 Immobilienbedarf des Öffentlichen Gesundheitsdi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Friege führt in die Vorlage ein. Frau Hahn-Fricke erkundigt sich, wo die Mitarbeiter derzeit untergebracht seien. Weiter möchte sie wissen, warum bereits Mietkosten angemeldet werden, obwohl noch kein konkretes Objekt gefunden worden sei. Frau Löhmann erklärt, dass die Mitarbeiter derzeit in Norderstedt keinerlei Räume zur Verfügung hätten. Nach dem BTHG seien Vor-Ort-Gespräche aber verpflichtend, so dass dringend eine Anmietung erfolgen müsse, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können. Bei den genannten Mietkosten handele es sich um Erfahrungswerte, die der FB V ermittelt habe. Es sei erforderlich, dass Mittel im Haushalt bereitstünden, um bei einem Mietangebot umgehend eine Zusage erteilen zu können. Der Wohnungsmarkt sei angespannt, so dass keine Zeit bleibe, bei einem Mietangebot zuerst noch ein Votum des Fachausschusses einzuholen.

 

Herr Stoltenberg möchte wissen, ob die Stadt Norderstedt Büroräume zur Verfügung stellen könne. Laut Frau Löhmann haben Gespräche stattgefunden, jedoch sei dies nicht der Fall. Es konnten lediglich Adressen privater Anbieter vermittelt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird über den FB V Immobilienverwaltung beauftragt, eine geeignete Immobilie für dezentrale Leistungen durch Fachdienste des FB III  Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit anzumieten und die notwendigen Miet- und ggf. Umbaukosten zum Haushalt 2020  anzumelden. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12       Ablehnung: -    Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage