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ALLRIS - Auszug

02.09.2019 - 3.1 Sicherstellung der Hausärztlichen Versorgung im...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Löhmann führt in die Vorlage ein.

 

Zu Beschlusspunkt 1 erklärt sie auf Nachfrage von Herrn Schulz, dass der Kreiskoordinator erst die Arbeit aufnehmen müsse und dann Gespräche mit den Experten (Kassenärztliche Vereinigung etc.) sowie den Kommunen erfolgen müssten. Einige Gemeinden seien bereits weit fortgeschritten, der Koordinator solle hauptsächlich mit den Kommunen arbeiten, deren Planungen noch nicht so weit seien. Das Angebot richte sich jedoch an alle. Am 16.9. finde ein Gespräch mit dem Landrat, den hauptamtlichen Bürgermeistern, Ärztevertretern und je einem Vertreter pro Fraktion statt.

 

Frau Löhmann erläutert eine Frage von Herrn Vollmer damit, dass von einem monatlichen Grundbetrag von 5.000 € zzgl. MwSt und Fahrtkosten ausgegangen werde.

 

Beschlusspunkt 2: Herr Melchert erläutert anhand der Grafik (Anlage der Vorlage) und einer Exceltabelle (dem Protokoll beigefügt) die Vorteile des Weiterbildungsverbunds. Frau Hahn-Fricke erkundigt sich, wie gewährleistet werden könne, dass die Ärzte nach der Weiterbildung im Kreis bleiben. Weiter möchte sie wissen, welche Kliniken Interesse an einer Teilnahme signalisiert hätten. Frau Löhmann erklärt, dass bereits Einzelgespräche mit den Geschäftsleitungen der Kliniken Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Bad Segeberg und Borstel geführt worden seien. Sollte das Interesse nicht groß genug sein, käme auch eine Ausweitung auf Neumünster in Frage. Eine Zusammenführung sei am o. g. Gespräch am 16.9. geplant. Zur Bindung der Ärzte nach der Fortbildung erläutert Herr Melchert, dass in dem Entwurf der Richtlinie eine Rückforderungsmöglichkeit enthalten sei. Die Kliniken könnten das Personal durch Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen binden.

 

Frau Löhmann erläutert, dass in der Abstimmungsvariante a) 377.100 € die richtige Zahl sei. Hier sei im Gegensatz zu Variante b) auch ein Wohnungszuschuss enthalten. Die Variante a) habe die deutlich höheren Chancen, Teilnehmer zu gewinnen. Es sollen etwa 150 Praxen, die Krankenhäuser und fertige Medizinstudenten angeschrieben werden. Herr Melchert ergänzt, dass Werbung über die Sozialen Medien erfolgen werde.

 

Beschlusspunkt 3: Frau Löhmann erklärt auf Nachfrage von Herrn Gade, dass 20 Teilnehmer gefördert werden könnten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Für die Tätigkeit eines externen Kreiskoordinators ambulante ärztliche Versorgung wird in den Jahren 2020 bis 2022 ein Betrag von bis zu 80.000,00 € p. a. zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12         Ablehnung: -          Enthaltung: -

 

 

  1. Der Verbundweiterbildung zum/zur Fachärzt*in Allgemeinmedizin wird ab 2020 für maximal 15 Teilnehmer*innen gefördert. Bis 2022 nehmen jährlich 5 Assistent*innen die Weiterbildung auf, wenn sie in Vollzeit tätig sind. Hierfür werden in den Jahren 2020 bis 2025 jährlich jeweils bis zu 377.100 € zur Verfügung gestellt. Bei Weiterbildung in Teilzeit werden entsprechend mehr Assistent*innen gefördert, wobei sich der Gesamtzuschuss nicht verändert, sondern sich auf einen längeren Zeitraum verteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11         Ablehnung: -          Enthaltung: 1


 

  1. Die Weiterbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistent*in (NäPa) wird 2020 mit 52.500,00 € gefördert.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12         Ablehnung: -          Enthaltung: -

 

 

  1. Über die Maßnahmen zu 1. und 2. ist dem OVG-Ausschuss einmal jährlich zu berichten; über die Maßnahme zu 3. wird 2021 berichtet.
     
  2. Über eine weitere neue Förderung der Maßnahmen zu 1. bis 2. ab dem 01.01.2023 wird 2022 nach entsprechender Evaluation entschieden. Über die Fortsetzung der Maßnahme zu 3. über den 31.12.2021 hinaus wird 2021 entschieden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12         Ablehnung: -          Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage