27.08.2019 - 3.2 Förderung der Musikschule Norderstedt - Anpassu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 27.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat erläutert die Vorlage. Er geht dabei auf die stets genauer werdende Kostenstellenrechnung beim VJKA ein, die für 2019 einen Zuschussbedarf i.H.v. 753.500 EUR für die Kreismusikschule ausweist. Er stellt ausdrücklich fest, dass es sich hierbei nicht um eine Kostensteigerung handelt. Entsprechend der früheren Beschlussfassung wird nunmehr mit den Jugendeinwohnerzahlen gerechnet, um einen Maßstab für die Förderung beider Musikschulen heranzuziehen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Maßstab auch künftig anzuwenden, andere Berechnungsrundlagen könnten zu einer noch höheren Förderungshöhe führen.
Herr Krauß hält es aufgrund der erheblichen Erhöhung für die Musikschule Norderstedt für fraglich, ob das Bemessungssystem noch anwendbar ist. Er regt an, die Zuschüsse an der Zahl der Musikschülerinnen und Musikschüler festzumachen.
Herr Stankat verweist (siehe 3.2 der Vorlage) auf die unterschiedlichen Gesamt- kosten der Musikschulen in Segeberg für das Kreisgebiet mit rd. 1.7 Mio EUR und in Norderstedt für das Stadtgebiet mit rd. 1,9 Mio EUR. Er rät von einer Bemessung nach Leistungsdaten ab, da die Ausgangslage nicht vergleichbar sei.
Herr Wagner versteht die Anpassung und die damit notwendigen Erhöhungen 2019 und 2020 als Wiederherstellung der Gerechtigkeit, die zuletzt nicht mehr gegeben gewesen sei. Die SPD-Faktion trage die Empfehlung, an der Bemessung nach den Jugendeinwohnerzahlen festzuhalten, mit. Er möchte wissen, was die Stadt Norderstedt mit den zusätzlichen Mitteln machen wird.
Herr Stankat antwortet, dass diese den Haushalt der Stadt Norderstedt verbessern.
Frau Glage bedankt sich für die ausführliche Darstellung und fragt nach einer Prognose. Herr Stankat verweist auf Punkt 3.3 der Vorlage. Die Verwaltung geht davon aus, dass nun belastbare Zahlen der Kreismusikschule vorliegen, so dass der vorgegebene Rahmen (max. 2% Steigerung ohne erneute Beschlussfassung) zukünftig wieder eingehalten werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Inhaltsförderung der Musikschule Norderstedt ist weiterhin gemäß dem Kreistagsbeschluss DrS/2018/130 vom 27.09.2018 zu berechnen. Grundlage für die Berechnung bleiben der jeweilige Jahresabschluss des Vorjahres des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA), die Kosten der Kreismusikschule Segeberg sowie das Verhältnis der Jugendeinwohner*innen
(0-18 Jahre) der Stadt Norderstedt zum übrigen Kreisgebiet.
Nach diesem Berechnungsverfahren ist der Ansatz 2019 für die Kreismusikschule Norderstedt von 146.500 € auf 219.500 € zu erhöhen. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 73.000 € wird hiermit genehmigt.
Der Ansatz für die Musikschule Norderstedt ist für das Jahr 2020 im Zuge der Haushaltsberatungen entsprechend auf 267.600 € festzusetzen.
Soweit der auf o.g. Weise berechnete Kostenanstieg in den Jahren nach 2020 nicht mehr als 2% beträgt, kann die Verwaltung die weitere Förderung gemäß dem o.g. Kreistagsbeschluss ohne erneute politische Beschlussfassung auszahlen. Bei einer errechneten Erhöhung oberhalb des Rahmens oder bei einer errechneten Absenkung der Förderung ist eine Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien erforderlich.