27.06.2019 - 13 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der WI-SE-Fra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Mann stellt dar, dass die im Sozialausschuss beschlossenen Änderungen zur Definition von geringem Einkommen und der Mietkosten von Mitarbeitern bei ProFamilia kaum umzusetzen seien. Die Gesetzestexte seien sehr komplex und inhaltlich schwer zu erfassen. Es müsse z. B. bei der Definition der anzurechnenden Miete entschieden werden, ob es sich um eine angemessene Miethöhe handele. Außerdem würde der 10%-ige Aufschlag die Antragsteller schlechter stellen, was aus seiner Sicht von den antragstellenden Fraktionen nicht gewollt sei. Nach dem vorliegenden Beschlusstext würden nun auch Kondome gefördert werden, da der Zusatz „verschreibungspflichtig“ nicht enthalten sei. Herr Mann empfiehlt den Antragstellern, den Antrag in den Sozialausschuss zurückzuverweisen und dort überarbeitet neu vorzulegen.
Herr Evermann bemängelt, dass der Antrag bereits im Kreistag beschlossen worden sei und nun mit gleichem Inhalt und ohne neue Erkenntnisse erneut vorgelegt wurde. Die Kosten für Verhütungsmittel seien im Hartz IV-Regelsatz bereits enthalten, so dass es sich zum einen um eine Doppelleistung handele und zum anderen sei der Kreis hierfür nicht zuständig. Er weist außerdem darauf hin, dass im Herbst eine Änderung des SGB anstehe, wonach Verhütungsmittel künftig von den Krankenkassen übernommen werden würden. Er beantragt, die Beschlussfassung zu vertagen und abzuwarten, was der Bund entscheide. Sollte dies keine Mehrheit finden, beantragt er, den Zusatz „verschreibungspflichtig“ aufzunehmen.
Frau Lessing teilt mit, dass der Antrag inhaltlich bereits hinreichend diskutiert worden sei. Die Nennung der einschlägigen Paragraphen sei von den Mitarbeitern des Fachdienstes vorgeschlagen worden. Juristisch sei so alles abgedeckt. Herr Mann verweist noch einmal darauf, dass die Umsetzung in der Praxis sehr schwer sei, da die Berechnung nicht von Mitarbeitern eines Sozialamtes ö. ä. durchgeführt werden würden.