05.06.2019 - 3.5 Urteilsbegründung A20 Klage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Mi., 05.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Jensen-Schmidt berichtet aus wasserrechtlicher Sicht von der Urteilsbegründung zur A 20 Klage. Es handele sich vielfach um Verfahrensfehler. Herr Timmermann ergänzt, dass im naturschutzrechtlichen Teil EU-rechtliche Vorgaben nicht hinreichend beachtet worden seien. Allgemein bestätigen in den vergangenen Jahren Gerichte zunehmend die Bedeutung des EU-Umweltrechts. Insofern empfehlen die Umweltbehörden des Kreises zur Absicherung von Planungen und Projekten die konsequente Prüfung und Abarbeitung der entsprechenden Vorgaben im Planungsprozess.
Herr Evermann erkundigt sich nach dem zeitlichen Rahmen für das weitere Verfahren. Herr Hartmann teilt mit, dass in einem Vortrag der DEGES von 2029 gesprochen worden sei. Der Vortrag ist dem Protokoll angehängt.
Herr Timmermann beantwortet eine Frage von Herrn Wersig damit, dass das Fledermausvorkommen im Segeberger Kalkberg eine sehr besondere, EU-weit herausragende Bedeutung hat. Deshalb ist – wie die Gerichte bestätigen – in diesem Fall ein wesentlich höherer Maßstab auch in der Umgebung hinsichtlich Prüfung der Fledermausbelange anzulegen, der berechtigt über einschlägige Leitfäden hinausgeht. Dies bedeute aber nicht, dass generell eine Realisierungsmöglichkeit für derartige Infrastrukturprojekte in der Region zukünftig von vorne herein nicht mehr gegeben ist. Bei Planungen und Projekten sei durch Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen dem höheren Anspruch wirksam Rechnung zu tragen.
Pause: 19:50 – 20:05 Uhr
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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