Inhalt
ALLRIS - Auszug

03.06.2019 - 3.2 Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Hartz erläutert anhand ihrer Präsentation (Anlage 2), dass 13 Praxen im Kreis derzeit einen Nachfolger suchen, 40 von 65 Ärztinnen oder Ärzte älter als 65 Jahre sind und es 50 Facharztanerkennung im Jahr gibt. Die Bedarfsplanung erfolgt nach Fachgebieten und Regionen. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass der gemeinsame Bundesausschuss ab 01.07.19 neue Regelungen verfasst. Derzeit ist der Versorgungsgrad in den Mittelbereichen für den Kreis Segeberg noch gut. Nach einer Hochrechnung für 2021 wird sich die Lage aber verschlechtern. Die Nachbesetzung liegt bei 75 %. Für eine detailliertere Planung wird auf die aussagekräftigeren Nahbereiche zurückgegriffen.

Sie befürwortet, sich von einem Kirchturmdenken zu verabschieden und Kooperationsmöglichkeiten zu suchen. Der Kreis hat viele Standortvorteile und sollte sie auch nutzen. Die Ideen, Verbundweiterbildung zu fördern, nichtärztliche Praxisassistentinnen (NäPa) zu bezuschussen oder einen Koordinator bei der ärztlichen Versorgung zu nutzen, unterstützt sie ausdrücklich. Der Kreis kann als Fürsprecher fungieren, Verhandlungen begleiten oder finanzielle Unterstützung leisten.

 

Herr Stender berichtet entsprechend der Anlage 3, dass er häufig zusammen mit Herrn Rampoldt Projekteanfragen begleitet. Derzeit sind auch Bad Bramstedt und Wahlstedt aktiv. Er weist darauf hin, dass die Einzelpraxis ein Auslaufmodell darstellt. Auf die geänderten Bedingungen und Ansprüche der Ärzteschaft muss reagiert werden. In Pellworm, Silberstedt, Lunden oder Helgoland gibt es schon Medizinische Versorgungszentren (MVZs) in kommunaler Trägerschaft. Die aktuellen Lösungen sehen nicht ausschließlich Hausärzte in diesen Kooperationen vor, Gesundheits- und Pflegebereiche werden immer stärker beteiligt. Die Kommunen haben aufgrund ihrer Vorteile bei Finanzierungen und ihrer Erfahrung bei Ausschreibungen Vorteile gegenüber Privaten.

Üblicherweise sucht Herr Stender erst den Kontakt zu den fachlichen Akteuren, dann zur Politik, und anschließend gibt es gemeinsame Treffen, auf deren Basis ein Netzwerk aufgebaut wird. Als wesentliche Ergebnisse ergeben sich dann eine von der Kommune initiierte Ausschreibung und eine anschließende Machbarkeitsstudie. Dieser Prozess wird die gesamte Zeit durch ihn begleitet.

Auf Nachfrage stellt Frau Hartz klar, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Stelle des Koordinators bezuschusst, weil das Wirken sehr hilfreich ist.

 

Herr Rampoldt ergänzt, dass deren Wirken das Ziel der Sicherung von ärztlicher Versorgung auf dem Land verfolgt. Derzeit gibt es einen Wettbewerb um Ärzte, aber die Hilfe heute führt vielleicht erst in 15 Jahren zum Erfolg. Daher rät er eindringlich, sich spätestens jetzt auf den Weg zu machen. Die Begleitung umfasst die Phasen der Anbahnung, Machbarkeit, Projektskizze, Businessplan und Realisierung. Ein derartiges Projekt dauert 12-18 Monate, bis die unterschiedlichen Akteure an einen Standort zentriert werden können. Die Gesamtverantwortung liegt dabei in der Regel bei der Kommune.

 

Frau Mozr erläutert die medizinisch-fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen (Anlage 4) für eine NäPa und Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (Verah). Im Mittelpunkt steht hier die Möglichkeit von Delegation einer Ärztin oder eines Arztes an Fachpersonal. Die Ausbildung erfolgt bei der Ärztekammer. Darüber hinaus bietet das Case Management Beratung und Hilfe in der Begleitung eines konkreten Falles. Diese Unterstützung wird über die Praxen installiert. Die Leistung kann aber nicht abgerechnet werden. Herr Rampoldt ergänzt, dass die Vergütungsstrukturen angepasst werden müssten. Die aktuelle Situation löst aktuell keinen Anreiz aus, ein Case Management zu installieren. Darauf sollte der Bundesausschuss reagieren.

 

Pause von 19.35 – 20.00 Uhr

 

Frau Löhmann erläutert, dass eine Dienstleistungsvereinbarung für die Koordinierung angestrebt wird, deren Kosten der Kreis übernimmt. Darüber hinaus ist die Einbindung des Expertenteams möglich, dessen Kosten der Kreis oder die betroffene Gemeinde übernehmen soll. Bei dem Ausbau von Ärzte- und Gesundheitszentren sollen die Gemeinden offen und so individuell wie möglich beraten werden.

 

Frau Hartz ergänzt, dass die KV möglicherweise einen Zuschuss gewähren könnte. Bislang gab es aber noch keine Anfrage einer Kommune an die KV, so dass sie empfiehlt, sich als Kreis an die KV zu wenden. Frau Löhmann ergänzt, dass diese Informationen im Kostenplan berücksichtigt werden.

 

 

Bei der Förderung der Verbundweiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin handelt es sich um eine ideelle Unterstützung der KV bei den Verhandlungen mit den Kliniken. Frau Löhmann erläutert, dass ein finanzieller Anreiz für die Kliniken geschaffen und eine Wohnungsbeihilfe angeboten werden soll.

 

 

Auch für die Weiterbildung NäPa soll ein finanzieller Anreiz geboten werden. Belastbare Zahlen sind aber noch zu ermitteln. Zudem wird die Verwaltung darum gebeten, unterschiedliche Beispielrechnungen vorzunehmen.

 

 

Anschließend weist Frau Löhmann darauf hin, dass sich das Erstellen der Beschlussvorlage mit dem FDP-Antrag zeitlich überschnitten hat, aber sich die Inhalte von Ziffer 4.3 der Vorlage und des FDP-Antrages gleichen.

 

Frau Jahn führt aus, dass immer weniger Strukturen und damit auch weniger Begegnungen in den Dörfern ein wachsendes Problem darstellt. Sie bittet, mögliche Aufgaben einer Gemeindeschwester auf Amtsebene zusammenzustellen, die Kosten zu schätzen und eine erste Umsetzung in Form eines Modellprojektes zu planen.

 

Als zusätzliche Prüfaspekte werden die Möglichkeiten nach Kooperationen und die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten ergänzt. Zudem wird um Informationen zu dem Buurtzorg-Modell“ gebeten.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt,

 

  1. die unter den Ziffer 3.1 und 3.2 des Sachverhaltes vorgeschlagenen Maßnahmen  umzusetzen,
     

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:12  Ablehnung:-  Enthaltung: -


 

  1. die Verwaltung zu beauftragen, eine genaue Kostenkalkulation für die unter Ziffer 3.3 dargestellte Maßnahme den Kreisgremien zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen,
     

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:11  Ablehnung:-  Enthaltung: 1


 

  1. die Verwaltung zu beauftragen, eine genaue Kostenkalkulation für die unter Ziffer 3.4 dargestellte Maßnahme den Kreisgremien zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen,

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:12  Ablehnung:-  Enthaltung: -

 

 

  1. die Verwaltung zu beauftragen, die unter Ziffer 4.3. genannte Handlungsoption auf Bedarf und Machbarkeit zu prüfen und den Kreisgremien ggf. einen Umsetzungsvorschlag samt Kostenkalkulation zu unterbreiten. Die Prüfung soll auch das „Buurtzorg-Modell“ umfassen.

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen