09.05.2019 - 3.5 Überplanmäßige Förderung von Projekten nach Zif...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Sozialpädagogische Hilfen
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Görner führt in die Vorlage ein. Frau Saggau fasst zusammen, dass die Regionalbudgets für mehr Flexibilität der Teams erhöht worden seien. In der praktischen Arbeit habe sich nun herausgestellt, dass das Budget für die Region Henstedt-Ulzburgs nicht auskömmlich sei.
Frau Schultz möchte wissen, ob künftig unterschiedlich hohe Budgets eingerichtet werden sollten. Hierfür müsse ggf. die Richtlinie geändert werden. In Wahlstedt sei die Hausaufgabenhilfe für Kinder mit Migrationshintergrund eingestellt worden, da nicht genügend Mittel zur Verfügung stünden. Das Angebot sei aus ihrer Sicht sehr sinnvoll und sollte aufrechterhalten werden. Frau Pasberg regt an, eine Gegenüberstellung der Gruppen zu fertigen. Ziel der Jugendhilfe sei es, Hilfe über Gruppenarbeit zur Verfügung zu stellen und dadurch bei den Einzelfallhilfen zu sparen. Gleichzeitig fragt sie nach einer Finanzierung über andere Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel über den Lions-Club.
Frau Schultz ist der Ansicht, dass die Budgets grundsätzlich eingehalten werden sollten, da es sonst zu Ungerechtigkeiten kommen könnte. Eine Finanzierung über den Lions-Club halte sie für schwierig, da es sich um Jugendhilfeaufgaben handele, die vom Kreis zu finanzieren seien. Notfalls müssten die Budgets erhöht werden, die Projekte seien alle sehr gut begründet. Auch Herr Heyl vertritt die Auffassung, dass diese Gruppen ein sehr wichtiger Bestandteil der Jugendhilfearbeit seien. Es würde sehr gute Präventionsarbeit geleistet, die Ausgaben an anderer Stelle vermindere, da die Kinder aufgefangen werden.
Herr Dr. Marsch verweist darauf, dass die Aktivitäten in den Sozialräumen unterschiedlich hoch seien und es deshalb zu unterschiedlichen finanziellen Bedarfen komme. Die Budgets sollten entsprechend angepasst werden.
Frau Saggau vertritt die Auffassung, dass die Teams besser mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen sollten. Die Budgets seien gerade erhöht worden. Herr Stankat teilt hierzu mit, dass die Bemessung des Budgets für Henstedt-Ulzburg nicht bedarfsgerecht vorgenommen worden sei und zum nächsten Haushalt genauere Bedarfe auf der Grundlage der IST-Zahlen ermittelt werden würden.
Herr Heinze verweist auf einen Rechenfehler in der Anlage zur Vorlage. Der zusätzliche Bedarf belaufe sich nicht wie dargestellt auf 33.579,98 €, sondern auf 17.557,41 €. Der Beschlussvorschlag werde entsprechend angepasst. Weiter teilt er mit, dass eine Richtlinienänderung, wie von Frau Schultz angeregt, nicht notwendig sei, da die Förderhöhen nicht Bestandteil der Richtlinie seien. Sofern der Ausschuss der heutigen Vorlage folge, werde in die nächste Sitzung für zwei der Gruppenangebote in Henstedt-Ulzburg noch weitere Vorlagen eingebracht, da jährliche Förderhöhen über 10 TEUR eine Beschlussfassung des Ausschusses erfordern.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets vom 09.02.2017, die einmalige Bereitstellung einer zusätzlichen Summe in Höhe von 17.557,41 EUR im Jahr 2019 zur Finanzierung der laufenden Gruppenangebote.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,7 kB
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