09.05.2019 - 4.1 Bericht zum aktuellen Stand der "Kita-Reform" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wenzel führt in die Vorlage ein und erläutert die geplanten gesetzlichen Änderungen.
Herr Köppen stellt fest, dass sich vieles ändern werde und der Aufwand für den Kreis höher wird. Er fragt, ob Musterkreise festgelegt worden seien. Herr Wenzel erklärt, dass die Kreise Herzogtum-Lauenburg und Rendsburg-Eckernförde als Musterkreise festgelegt worden seien. Auch er ist der Ansicht, dass das Verfahren komplizierter werde und einige Kitas finanziell profitieren werden, andere jedoch schlechter dastehen werden.
Frau Saggau weist auf die Probleme hin, wenn bei der angestrebten pro-Kopf-Förderung Gruppen nicht mehr voll belegt werden können. Herr Wenzel teilt mit, dass eventuelle Leerstandskosten der Kreis zu tragen habe, wie auch andere strukturelle Nachteile einzelner Kitas, deren Kosten nicht durch die steigenden Zuschüsse gedeckt werden. Diesen Mehrkosten des Kreises stehen evtl. Minderkosten bei der Beitragsermäßigung gegenüber. Genaue Berechnungen seien aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Herr Wenzel erklärt auf Nachfrage von Herrn von Essen, dass es künftig eine maximale Gruppengröße von 22 Kindern geben werde. Größere Gruppen werden nicht mehr genehmigt. Dieses erzeuge Druck bei den Gemeinden, alle Kinder weiterhin unterbringen zu können. Herr Stankat erläutert weiter, dass es eine Übergangsphase für die Kitas geben werde. Seitens des Kreises sei eine Personalaufstockung nötig, deren Ausmaß zurzeit noch nicht absehbar sei. Herr Pohlmann bemängelt, dass die Folgen der Reform nur schwer absehbar seien. Herr Wenzel teilt mit, dass in der Arbeitsgruppe auf Landesebene auch Kommunen und Träger vertreten seien, die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen aber tatsächlich schwer zu kalkulieren seien. Da die Änderungen zum 01.08.2020 in Kraft treten werden, werden die Auswirkungen auf den Haushalt in 2020 voraussichtlich nicht so groß sein.
Herr von Essen bittet darum, dem Jugendhilfeausschuss eine Musterberechnung vorzulegen, sobald diese vorliegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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877,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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703,8 kB
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