Inhalt
ALLRIS - Auszug

25.04.2019 - 2.3 Informationen des Landrates

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Landrat berichtet, dass die Zahl der Asylsuchenden konstant sei.

 

Nach einer Gerichtsentscheidung müsse das Veterinäramt einen Tiertransport genehmigen, wenn die Tiere transportfähig seien. Weitere Tierschutzgründe seien nicht vom Kreis zu prüfen. Der Landrat betont, dass eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung notwendig sei.

 

Das Gesetz zur Kita-Reform wird im Juni das erste Mal im Kabinett beraten. Die Entlastung der Kommunen werde voraussichtlich deutlich geringer sein, als angekündigt. Die Hochrechnungen seien derzeit nur aufgrund fiktiver Zahlen vorgenommen worden. Es werde eine Übergangsphase ab 2020 von drei Jahren geben.

 

Der Landesrahmenvertrag zum BTHG ist neu verhandelt worden, bei den nachfolgenden Änderungen handele sich überwiegend um redaktionelle Anpassungen. Noch vor der Sommerpause sei eine Zustimmung von allen Kreistagen im Land notwendig. Die KOSOZ werde eine zentrale Vorlage für alle Kreise erstellen.

 

Das 2. Teilhabestärkungsgesetz ist Ende April 2018 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Konnexität für die Kreise und Gemeinden gebe es noch keine konkrete Regelung, das Land habe aber bereits Nachbesserung in Aussicht gestellt. Fristwahrend wird der Kreis Schleswig-Flensburg stellvertretend für die Kreise Klage erheben. Eine Einigung mit dem Land stehe aber bevor.

 

Der Landrat berichtet über den aktuellen Schuldenstand. Die Übersicht befindet sich in der Anlage zum Protokoll.

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen