21.02.2019 - 3.2 Förderung von Projekten nach Ziffer 2.2.3 der R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 21.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Sozialpädagogische Hilfen
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wümmer erklärt die Inhalte des Eltern-Kind-Treffs und führt aus, dass es sich um niedrigschwellige Angebote handele, die ohne pädagogische Fachkräfte durchgeführt werden würden. Herr Storjohann möchte wissen, ob zwischenzeitlich ein Antrag bei der Stadt Wahlstedt auf Zuschüsse gestellt wurde. Laut Herrn Wümmer sei dies nicht der Fall.
Herr Schmalz erläutert die Arbeit der Schlagfertig GbR. Er erläutert auf Nachfrage von Frau Glage, dass es keine festgeschriebene Dauer gäbe, wie lange die Jugendlichen an dem Projekt teilnehmen. Dieses sei davon abhängig, wie schnell Erfolge erzielt werden könnten.
Herr Heyl erkundigt sich, warum keine Sachkosten in der Abrechnung ausgewiesen werden würden. Herr Schmalz erklärt, dass die Sachkosten in den Personalkosten (Fachleistungsstunde) enthalten seien.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets vom 09.02.2017, die Förderung von zwei Anti-Aggressivitäts-Trainings und Coolness-Trainings für gewaltfreie Konfliktlösung in Bad Segeberg und Wahlstedt in Höhe von bis zu jeweils 13.680,00 € sowie die Fortsetzung der Förderung des Eltern-Kinder-Treffs in Wahlstedt in Höhe von bis zu 20.000,00 € im Jahr 2019.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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601,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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446,2 kB
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