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ALLRIS - Auszug

07.02.2019 - 4.2 Antrag der SPD-Fraktion, der WI-SE-Fraktion und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Denker erläutert die Arbeit des Vereins Praxis ohne Grenzen. Es gehe um die medizinische Versorgung von nicht-krankenversicherten Personen. Dieses seien zum größten Teil deutsche Mittelständler, der Anteil der Flüchtlinge oder Obdachlosen sei eher gering. Der Verein finanziere sich ausschließlich über Spenden, obwohl staatliche Aufgaben übernommen werden würden. Er spricht von jährlichen Ausgaben von 10.000 – 15.000 € für Spiralen oder auch Sterilisationen bei Männern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Behm erklärt Dr. Denker, dass viele Menschen trotz gesetzlicher Versicherungspflicht keinen Krankenversicherungsschutz hätten. Er nennt als fiktives Beispiel einen kleinen Handwerkerbetrieb, der in vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten geraten sei. Der Inhaber könne die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen, der Versicherte erhalte nur noch eine medizinische Notfallversorgung. Gleichzeitig würden die Rückstände verzinst und die Zahlungsrückstände an die Schufa gemeldet. Der Inhaber erhalte somit keine weiteren Kredite von der Bank, um die Firma wirtschaftlich zu sanieren.

 

Frau Kühl ergänzt, dass Pro Familia in Norderstedt über ein Jahresbudget von 13.000 € verfüge, was auskömmlich sei. Zu Pro Familia kämen sowohl deutsche Antragstellende als auch Menschen mit Migrationshintergrund. Es werde eine Einkommensprüfung durchgeführt, die allerdings keine Vermögensprüfung beinhalte. Entweder müssten Bescheide über Sozialleistungen vorgelegt werden oder es werde eine Berechnung durchgeführt, bei der der doppelte Regelsatz für den Antragsteller, die einfachen Regelsätze für die weiteren Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die Kosten der Unterkunft sowie ein pauschaler Aufschlag von 10 % zugrunde gelegt werde („Flensburger Modell“). Aus ihrer Sicht sei eine Antragstellung bei freien Trägern für die Antragstellenden leichter, als beim Amt einen Antrag auf Verhütungsmittel zu stellen.

 

Herr Weber fragt nach, ob dieses Budget auch Norderstedt beinhalte, da die Stadt Norderstedt bereits Verhütungsmittel bezuschusse. Frau Kühl erklärt, dass von Pro Familia niemand an die Praxis ohne Grenzen vermittelt worden sei, die Arbeit der beiden Institutionen ergänze sich.

 

Herr Evermann teilt mit, dass er eine Pille für 10 € im Monat für ausreichend halte. Diese Kosten wären aus dem Sozialhilferegelsatz tragbar und es müsste kein Zuschuss vom Kreis bewilligt werden. Bei Verwendung einer Spirale seien die monatlichen Kosten noch geringer. Frau Kühl entgegnet, dass eine Pille sehr genau vom Arzt auf die Patientin abgestimmt werden müsse, damit sie wirksam ist. Dieses sei nicht immer das günstigste Präparat am Markt. Die Kosten für eine Spirale in Höhe von etwa 350 € seien bei Anschaffung in einer Summe zu tragen. Dieser Betrag sei von einem Menschen im ALG-2-Bezug nicht aufzubringen.

 

Herr Evermann schlägt vor, dass die Kostenübernahme nur für ärztlich verordnete Verhütungsmittel erfolgen solle und die Antragsteller eine Meldeanschrift im Kreis Segeberg haben müssten. Der Vorsitzende erklärt, dass ersteres bereits vom Hauptausschuss beschlossen worden sei und letzteres von den antragstellenden Fraktionen übernommen werden könne.

 

Aus Sicht von Frau Löhmann sollte das Wort „Nachweis“ bei Buchstabe h) des Antrages gestrichen werden. Die entsprechende Einkommensprüfung könne wie von Pro Familia bereits praktiziert durchgeführt werden.

 

Herr Mann verweist auf noch ausstehende gesetzliche Änderungen auf Bundesebene und schlägt vor, den Beschluss zu vertagen.

 

Der Vorsitzende schlägt eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung vor.

 

Pause: 20:05 – 20:40 Uhr

 

Herr Evermann beantragt, den Beschluss bis zum Ende des Modellprojekts biko im Herbst 2019 zu vertagen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag zum Antrag der AfD:

Der Antrag wird bis zum Ablauf des Modelprojekts biko im Herbst 2019 zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Zustimmung: 4          Ablehnung: 7        Enthaltung: 1

 

 

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Fraktion, die WI-SE-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen, der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen.

 

Antragsberechtigt sind Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Wohnsitz im Kreis Segeberg haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder

b)    laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII oder

c)     laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem AsylBLG oder

d)    laufender Bezug von Leistungen nach § 6a BKKG oder

e)    laufender Bezug von Leistungen nach BAFöG oder

f)      laufender Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder

g)    laufender Bezug von Wohngeld oder

h)    geringes Einkommen

 

Für die Ermittlung von „geringem Einkommen“ wird für die/den Antragsteller/in ein doppelter Regelsatz, dazu der einfache Regelsatz für die weiteren Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die Kosten der Unterkunft sowie ein pauschaler Aufschlag von 10 % berücksichtigt.

 

Die mit Sperrvermerk versehenen Mittel werden in Höhe von 30.000 € freigegeben.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7          Ablehnung: 4        Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage