Inhalt
ALLRIS - Auszug

27.06.2018 - 4.1 Vorstellung des Fachbereiches IV

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hartman, Herr Timmermann und Frau Jensen-Schmidt stellen den Fachbereich IV mit den dem UNK inhaltlich zugeordneten Fachdiensten und Aufgabenvor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Dr. Pranzas fragt nach Berichten über Bauvorhaben, die den Kreis betreffen. Herr Hartmann führt aus, dass unter anderem aus Datenschutzgründen nicht über einzelne Bauvorhaben berichtet werde. Über die Großprojekte wie A 20-Neubau, Ausbau der A7 oder Regionalplanung Windenergie erfolge eine regelmäßige Information im WRI-Ausschuss.

 

Herr Siebke erkundigt sich, zu Bodenabbauvorhaben im Kreis SE, die nach Bergrecht genehmigt wurden.

 

Der FD 67.00 gibt im Nachgang zu dieser Anfrage folgende Antwort:

Im Kreis Segeberg gibt es ein Bodenabbauvorhaben, das nach Bergrecht (Bundesberggesetz) genehmigt wurde. Es handelt sich um den Quarzsandabbau „Norderstedt-Hopfenweg“, der 2006 in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren genehmigt wurde (Fläche ca. 20 Hektar).

Die Lagerstätte / das Vorhabensgebiet befindet sich in Norderstedt-Glashütte, die Ortsbezeichnung leitet sich eben aus der Quarzsand-Lagerstätte ab. Da das Material grundsätzlich zur Glasherstellung geeignet ist,  konnte dem Wunsch der Antragstellerin/Betreiberin „NRC Norderstedter Rohstoff Centrum GmbH“ nach einem bergbaurechtlichen Genehmigungsverfahren entsprochen werden.

Im Jahr 2013 wurde ebenfalls im Planfeststellungsverfahren die Erweiterung des Abbauvorhabens um ca. 12 Hektar genehmigt. Betrieben wird die Abbaufläche tatsächlich als normale Kiesgrube mit der Wiederverfüllung mit unbelastetem Bodenaushub. Zuständige Genehmigungsbehörde war / ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (als Bergbehörde f. das Land SH). Die Fachbehörden des Kreises (u.a. FD 67.00) nahmen / nehmen in den Verfahren nur als Träger öffentlicher Belange Stellung. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Grubenbetriebes erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die untere Naturschutzbehörde (FD 67.00), die Abfallbehörde (FD 32.30) sowie durch die Bergbehörde selbst.

 

Herr Siebke möchte wissen, wann mit der Veröffentlichung der neuen Entwürfe für die Teilfortschreibung-Windenergie der Regionalpläne zu rechnen sei. Nach Auskunft von Herrn Hartmann werde eine Beschlussfassung der Entwürfe durch das Kabinett nach der Sommerpause erwartet. In der zweiten Jahreshälfte könne voraussichtlich das Anhörungsverfahren gestartet werden.

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen