25.10.2018 - 4.4.4 Antrag auf Erhöhung der Transferleistungen der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Höppner-Reher erklärt, dass es kreisweit ein Defizit von 3.1 Stellen, bzw. 6 halben Stellen gebe und einen Fehlbetrag von 24.000 €. Frau Berger schlägt daher vor, den Betrag zur Förderung der Gleichstellungsarbeit von den in der Vorlage aufgeführten 20.000 € um 5.000 € zu erhöhen. Damit ergebe sich ein Gesamtbetrag von 80.000 €.
Herr Wulf erklärt, der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2009 enthalte einen anderen Sachverhalt und andere Tarife. Beides habe sich mittlerweile geändert – es gebe eine Fallzahlensteigerung und andere Tarife. Dies müsse berücksichtigt werden.
Auf Nachfrage von Herrn Evermann, erklärt Frau Höppner-Reher, dass es sich um die Finanzierung von Frauenfachberatungsstellen und Frauen-Notrufstellen handele, welche den Schutz von Frauen, die Gewalt erfahren haben, zum Ziel haben.
Die Ausschussvorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt die Erhöhung der Transferleistungen der Zuschüsse zur Förderung der Gleichstellungsarbeit um 25.000 € (von 55.000 € auf 80.000 €). Die Erhöhung um 25.000 € wird in die Änderungsliste zur Produktgruppe 11131 – Kto.: 5317500000 für den Haushalt 2019 eingepflegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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465,2 kB
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