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ALLRIS - Auszug

25.10.2018 - 4.1 Ausschreibung sozialer Dienstleistungen/Beratun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Löhmann erklärt, dass zum Punkt 1.1 Front Offices sowohl im Sozialausschuss als auch im Jugendhilfeausschuss bisher keine Entscheidungen getroffen werden konnten. Eine Entscheidung sei aber nötig, damit überhaupt eine Besetzung der Front Offices stattfinden könne.
Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass die CDU-Fraktion sich für die Variante C1 ausspreche, da die Digitalisierung eine Vollbesetzung überflüssig mache.
Frau Lessing erläutert, die SPD spreche sich für die Variante C2 aus. Ihre Fraktion habe mit den Akteuren vor Ort gesprochen und festgestellt, dass ein Großteil der Klienten aus verschiedenen Gründen keinen Gebrauch von den digitalen oder telefonischen Möglichkeiten mache. Auch Frau Berger spricht sich für die Variante C2 aus, da eine konventionelle face-to-face-Beratung oft nötig sei, da so die Klienten besser aufgefangen werden könnten.
Auf Nachfrage von Herrn Evermann erklärt Herr Stankat, dass die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen die Variante C1 empfehle. Gemäß der KGSt-Grundlage sei ein Mindestumfang erforderlich, der Träger könne aber mit guter Kalkulation einen höheren Umfang erbringen.
Die Ausschussvorsitzende lässt beide Varianten gesondert abstimmen.

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Antrag SPD-Fraktion:

Im Rahmen der Ausschreibung der sozialen Dienstleistungen werden für die Front-Offices folgende jährliche Budgets gemäß Variante C 2 vergeben:

 

Region Nord:Bad Bramstedt:62.700 €

Bornhöved: 62.700 €

Region West:Kaltenkirchen:62.700 €

Henstedt-Ulzburg: 62.700 €

                                                                250.800 €

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 6    Ablehnung:6 Enthaltung:-

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

1.1.    Im Rahmen der Ausschreibung der sozialen Dienstleistungen werden für die Front-Offices folgende jährliche Budgets gemäß Variante C 1 vergeben:

 

Region Nord:Bad Bramstedt:44.000 €

                   Bornhöved: 44.000 €

Region West:Kaltenkirchen:44.000 €

  Henstedt-Ulzburg: 44.000 €

        176.000 €

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 6    Ablehnung:4  Enthaltung: 2

 

1.2.    Die Vergabe des Betriebs eines Front-Office ist an die Vergabe einer Beratungsleistung in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Zuschlag für das Front-Office erhalten, der auch den Zuschlag für eine Beratungsleistung in der Region bekommen hat.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:12    Ablehnung:- Enthaltung: -

 

2. Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
 

2.1 Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen

Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den

nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen

Verteilung:

 

Erziehungsberatung verbunden mit der Fachberatung gegen sexuelle

Gewalt:

Region Nord: 280.600 €

Region Ost: 262.200 €

Region West: 438.300 €

             981.100 €

 

Schuldnerberatung:

Region Nord: 110.600 €

Region Ost: 127.200 €

Region West: 170.800 €

„Region Norderstedt:“ 180.300 €

588.900 €

 

Suchtberatung:

Region Nord: 194.100 €

Region Ost: 243.500 €

Region West: 315.100 €

„Region Norderstedt:“ 392.700 €

1.145.400 €

 

Wohnungsnotlagenberatung:

Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt: 344.100 €

   (221.300 +122.800 €)

 

2.2 Die Ausschreibung erfolgt in Fach- und in Teillosen, d. h. je

Beratungsleistung wird ein Fachlos und je Region ein Teillos gebildet.

 

2.3 Die Vergabe der Leistung „Wohnungsnotlagenberatung“ erfolgt für die Zeit

vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025, die der übrigen Leistungen vom

01.01.2021 bis zum 31.12.2025.

 

2.4 Zur Gewährleistung der Trägervielfalt darf sich ein Träger max. auf drei

Regionen je Fachlos bewerben.

 

2.5 Kriterien für die Vergabe sollen die Beratungskonzeption und die von den

Bewerbern angegebene Personenanzahl sein, die sie innerhalb des

ausgeschriebenen Budgets jährlich beraten können.

 

  1. Der Hauptausschuss beschließt:

Hinsichtlich des Beratungssegments „Schwangerschaftskonfliktberatung“ überlässt der Hauptausschuss die abschließende Beschlussempfehlung an den Kreistag dem OVG-Ausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:12     Ablehnung:- Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage