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ALLRIS - Auszug

28.08.2018 - 3.3 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

  1. Theater am Markt in Wahlstedt

Herr Bonse erläutert den Antrag für das Theater Wahlstedt. Herr Köppen möchte wissen, ob das neue Bundesprogramm, bei dem 100 Mio. Euro Förderung zur Verfügung stehen, von der Stadt Wahlstedt geprüft wurde. Herr Bonse erklärt, dass das Programm bekannt sei, die Antragsfrist aber nur bis Ende August 2018 laufe und somit nicht einzuhalten sei.

 

  1. a) Theater Bad Bramstedt

Frau Glage erkundigt sich, ob die Stadt Bad Bramstedt sich ebenfalls an den Kosten beteiligt. Herr Schernau bejaht dies und verweist auf die Anlage der Vorlage. Herr Brunkhorst findet den Förderzeitraum bis 2022 zu lang. Er möchte nur eine Anschubfinanzierung für ein Jahr bewilligen sowie weitere Zahlen vom Theater zur Entwicklung des Defizits abwarten. Herr Wenzel nennt die Unterstützung des Theaters in Wahlstedt als Beispiel und gibt zu bedenken, dass es sich hier nur um die Umsetzung eines politischen Beschlusses handele. Die Kunst- und Kulturrichtlinie sehe dies so vor. Auch Frau Glage ist der Meinung, Projekte sollten nftig nur r 1 Jahr gefördert werden. Herr Köppen spricht sich für einen Sperrvermerk aus, damit die Situation anschließend überprüft werden könne. Nach Meinung von Herrn Wagner sollten bei den Theatern die gleichen Maßstäbe gelten. Man könne aber in der nächsten Sitzung zunächst den Verein hören und anschließend einen Beschluss fassen.

Herr Stankat rät dazu, Anträge zunächst auf die Ausstrahlungskraft auf den Kreis Segeberg zu prüfen. Ansonsten könne eine Flut von Anträgen der kulturellen Vereine für Kleinigkeiten entstehen und die zur Verfügung stehenden Mittel ren nicht auskömmlich.

Herr Brunkhorst beantragt, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu verschieben. Dieses wird einstimmig beschlossen.

 

2  b) Chorverein Kisdorf

Frau Huffmeyer erläutert, dass der Chor zur 100-Jahr-Feier ein großes Konzert veranstalten möchte, für das derzeit noch nicht die benötigten Mittel zusammengetragen werden konnten.

 

2 c) VHS Bad Segeberg

Herr Kölln und Herr Quaatz stellen das Projekt „virtuelles Stadtmodell vor. Es werde künftig ein fester Raum benötigt, damit das aufwändige Auf- und Abbauen entfalle und außerdem entsprechend Werbung betrieben werden könne. Die Finanzierung sei bisher über den Förderkreis erfolgt, es gehe hier lediglich um die Folgekosten wie Raummiete, Marketing und Personalkosten. Die Stadt Bad Segeberg unterstütze das Projekt stark.

 

Herr Brunkhorst erkundigt sich, ob das Projekt an Bad Segeberg gebunden oder auch mobil denkbar sei. Herr Kölln erläutert, dass sich ein Standort in Bad Segeberg anbiete, da es einen starken Bezug zu Segeberg gebe. Aufgrund der sehr schnell fortschreitenden Entwicklung in der Technik sei eine kurzfristige Vermarktung wichtig. Außerdem sei dieses Projekt einzigartig in ganz Europa, dieses Alleinstellungsmerkmal müsse genutzt werden. Herr Wagner spricht sich für eine Anschubfinanzierung für 2 Jahre aus, danach sei es wünschenswert, dass sich das Projekt selber trage.

 

Herr Roth betont die Strahlkraft weit über die Kreisgrenzen hinaus, da es sich derzeit um ein einzigartiges Projekt handele.

 

 

Pause 20.15 - 20.30 Uhr

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt in den Jahren 2019 und 2020 mit einem Betrag in Höhe von maximal 160.000 EUR jährlich zu fördern.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11     Ablehnung:-   Enthaltung: 1

 

 

2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt:

 

b. Den Chor-Verein Kisdorf für zwei Konzerte im Jahr 2019 einmalig mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.984 EUR zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12     Ablehnung:-     Enthaltung: -

 

 

c. Die Volkshochschule Bad Segeberg als Träger des Museums Alt-Segeberger Bürgerhaus in den Jahren 2018 und 2019 mit jeweils maximal 4.480 EUR für die Realisierung des virtuellen Stadtmodells „Segeberg ANNO DOM. 1600“ zu unterstützen. Vom Trägerverein ist nach Ablauf eines Jahres ein Bericht vorzulegen.

 

Die genannten Beträge stellen jeweils die Förderobergrenze dar. Maßgeblich sind, auch bezüglich der Prüfung der Verwendung und der Rückforderung der Zuwendung, die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Die Regelförderquote beträgt 20 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung:11       Ablehnung: 1 Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage