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ALLRIS - Auszug

27.08.2018 - 3.2 Ausschreibung sozialer Dienstleistungen/Beratun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Löhmann stellt die geänderte Berechnung vor, welche der Niederschrift beiliegt.

Auf Nachfrage von Herrn Gade erklärt Frau Löhmann, dass durch statistische Auswertungen und Kontrollgespräche sichergestellt werden solle, ob die Leistungen auch abgerufen würden.

Weiter erklärt Frau Löhmann auf Nachfrage von Herrn Frahm, dass verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bestünden.

 

Frau Dr. Hakimpour-Zern erläutert auf Nachfrage von Herrn Vollmer, dass die Koordination und die Vernetzung aufgrund des Datenschutzes schwierig sei. Die Doppelversorgung könne überprüft werden, wobei dies kreisübergreifend eher weniger problematisch sei.

 

Die Nachfrage von Herrn Mann, wieso eine Ausschreibung der Leistungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung durch den Kreis erfolgen solle, obwohl es eine Landesaufgabe sei und der Kreis lediglich 20 % der Kosten trage, solle zu den folgenden Ausschüsse beantwortet werden.

Der Beschluss diesbezüglich solle vertagt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss, der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen Verteilung:

 

Erziehungsberatung verbunden mit der Fachberatung gegen sexuelle Gewalt:

Region Nord:       280.600 €

Region Ost:       262.200 €

Region West:       438.300 €

         981.100

 

Schuldnerberatung:

Region Nord:       110.600 €

Region Ost:       127.200 €

Region West:       170.800 €

„Region Norderstedt:“      180.300 €

         588.900 €

 

Suchtberatung:

Region Nord:       194.100 €

Region Ost:       243.500 €

Region West:       315.100 €

„Region Norderstedt:“      392.700 €

              1.145.400 € 

 

Wohnungsnotlagenberatung:

Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt: 221.300 €

 

Front-Offices:

Region Nord: Bad Bramstedt:      29.300 €

                    Bornhöved:        29.300 €  

Region West: Kaltenkirchen:       42.700 €

                    Henstedt-Ulzburg:       28.900 €

         130.200 €

 

  1. Die Ausschreibung erfolgt in Fach- und in Teillosen, d. h. je Beratungsleistung wird ein Fachlos und je Region ein Teillos gebildet.

 

  1. Die Vergabe der Leistung „Wohnungsnotlagenberatung“ erfolgt für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025, die der übrigen Leistungen vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025.

 

  1. Zur Gewährleistung der Trägervielfalt darf sich ein Träger max. auf drei Regionen je Fachlos bewerben.

 

  1. Kriterien für die Vergabe sollen die Beratungskonzeption und die von den Bewerbern angegebene Personenanzahl sein, die sie innerhalb des ausgeschriebenen Budgets jährlich beraten können.

 

 

 

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