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ALLRIS - Auszug

30.08.2018 - 4.3 Standortentwicklung der Jugendberufsagentur im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Löhmann erläutert auf Nachfrage von Herrn Waldheim, dass die in der Vorlage aufgeführten 15.000 € den aktuellen Beitrag darstellen würden und die 20.000 € die Erhöhung ab 2019 beinhalteten.
Frau Hunger möchte wissen, wie der in Klammern aufgeführte Text auf Seite drei zu verstehen sei. Dieser lautet: „(soweit das Dienstgeschehen dies ermöglicht)“. Frau Löhmann erklärt, dass dieser Satzteil gestrichen werden könne.
Auf Nachfrage von Frau Hunger erklärt Frau Löhmann, dass es sich um eine neue Stelle handele, der Fachbereich III aber vier Stellen abbauen werde, die im Zuge der Flüchtlingswelle neu geschaffen wurden.
Auf Nachfrage von Herr Schuchardt erklärt Frau Löhmann, dass die Verwaltung der Mittel nicht im Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit liege, sondern sowohl beim Jobcenter als auch bei der Verwaltung und damit ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit darstelle. Der Kreis beteilige sich an der Finanzierung der JBA, da er ein großes Interesse habe, junge Menschen in Arbeit zu vermitteln.
Auf Nachfrage von Frau Lange erklärt Herr Knapp, dass Norderstedt einen eigenen Beitrag für seine JBA aufbringe. Weiterhin erklärt Herr Knapp auf Nachfrage von Herrn Pahl, dass 20.000 € vermutlich vom Land zurückerstattet werden.
Die Klärung diesbezüglich durch die Verwaltung wurde zugesagt und wird im Folgenden gegeben:

 

Die bisherige Förderung des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2017/2018 mit 20.000 € setzte einen ebenso hohen Eigenanteil seitens des Kreises von ebenfalls 20.000 € voraus. Nach dem Wechsel des für das Förderprogramm verantwortlichen Ministeriums – vom Bildungsministerium in der letzten Wahlperiode, aktuell zum Wirtschaftsministerium – sei noch nicht bekannt, ob diese Förderungsvoraussetzung mit einem Eigenanteil von 50% und der Förderung von Sachkosten beibehalten werde.
Sollte das Förderprinzip beibehalten werden, werde es zwar möglich sein, den Kreisanteil an den Sachkosten für die Förderung der JBA durch diese Summe zu decken, es blieben aber die nicht förderbaren Personalkosten für die Entwicklung der JBA (Projektkoordination und Koordinationskraft Kreis Segeberg) und Steigerungen der Kostenanteile im Personalkörper durch den Start der Präsenskraft am Standort Kaltenkirchen. Diese seien durch die Förderung nicht abzudecken. 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss, der Jugendhilfe-, der Sozial- und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Der Kreis beteiligt sich an der Finanzierung der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg mit 20.000 € pro Jahr. Um die Arbeit des Jugendamtes in der JBA mit einer Präsenzkraft im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Standort Kaltenkirchen zu ermöglichen, wird aus dem bestehenden Personalpool eine Vollzeitstelle für die JBA Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt. Einsatzort ist Kaltenkirchen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12       Ablehnung: - Enthaltung: -