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ALLRIS - Auszug

06.12.2018 - 15 Ausschreibung sozialer Dienstleistungen/Beratun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass es sich um ein kompliziertes Verfahren handele, an dem mehrere Ausschüsse beteiligt waren. Die Beschlussfassung zu den Öffnungszeiten der Front-Offices habe mit einer 6:6 Abstimmung geendet, somit sei kein eindeutiges Votum zu Stande gekommen.

 

Frau Schultz erklärt anhand von Beispielen, wie wichtig eine persönliche Erreichbarkeit für Hilfesuchende sei. Vielen falle es schwer, überhaupt um Hilfe zu bitten, weil Schwächen offenbart werden müssen. Diese Menschen nutzen in den wenigsten Fällen die Möglichkeit, auf einen Anrufbeantworter zu sprechen, sondern brauchen einen gut geschulten, persönlichen Ansprechpartner. Sie plädiert eindringlich für eine ganztägige Öffnung der Front-Offices.

 

Herr Flak halte die Erhöhung der Mittel für die Integration von Flüchtlingen nicht für sinnvoll. In Norderstedt seien gerade gegenläufige Beschlüsse gefasst worden. Die AfD Fraktion möchte insgesamt einen positiven Beitrag leisten, werde jedoch gegen die Vorlage Drs/2018/159-1 (TOP 16) stimmen.

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Beschlussvorschlag:

1.1.    Im Rahmen der Ausschreibung der sozialen Dienstleistungen werden für die Front-Offices folgende jährliche Budgets gemäß Variante C 1 vergeben:

 

Region Nord: Bad Bramstedt:    44.000 €

             Bornhöved:      44.000 €

Region West: Kaltenkirchen:     44.000 €

      Henstedt-Ulzburg:     44.000 €

                   176.000 €

 

1.2.    Die Vergabe des Betriebs eines Front-Office ist an die Vergabe einer Beratungsleistung in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Zuschlag für das Front-Office erhalten, der auch den Zuschlag für eine Beratungsleistung in der Region bekommen hat.

 

2.1       Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen Verteilung:

 

Erziehungsberatung verbunden mit der Fachberatung gegen sexuelle Gewalt:

Region Nord:       280.600 €

Region Ost:       262.200 €

Region West:       438.300 €

         981.100

Schuldnerberatung:

Region Nord:       110.600 €

Region Ost:       127.200 €

Region West:       170.800 €

„Region Norderstedt:“      180.300 €

         588.900 €

Suchtberatung:

Region Nord:       194.100 €

Region Ost:       243.500 €

Region West:       315.100 €

„Region Norderstedt:“      392.700 €

                 1.145.400 € 

Wohnungsnotlagenberatung:

Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:  284.100 €

 

2.2  Die Ausschreibung erfolgt in Fach- und in Teillosen, d. h. je Beratungsleistung wird ein Fachlos und je Region ein Teillos gebildet.

 

2.3  Die Vergabe der Leistung „Wohnungsnotlagenberatung“ erfolgt für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025, die der übrigen Leistungen vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025.

 

2.4       Zur Gewährleistung der Trägervielfalt darf sich ein Träger max. auf drei Regionen je Fachlos bewerben.

 

2.5       Kriterien für die Vergabe sollen die Beratungskonzeption und die von den Bewerbern angegebene Fallzahlen sein, die sie innerhalb des ausgeschriebenen Budgets jährlich beraten können.

 

  1. Hinsichtlich des Beratungssegments „Schwangerschaftskonfliktberatung“ überlässt der Hauptausschuss die abschließende Beschlussempfehlung an den Kreistag dem OVG-Ausschuss.

 

  1. Die soziale Dienstleistung „Schwangerschaftskonfliktberatung“ wird gemeinsam mit den übrigen sozialen Beratungsleistungen EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt kreisweit als ein Fachlos. Dabei wird ein jährliches Budget in Höhe von 133.500 € ausgeschrieben.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 57        Ablehnung: - Enthaltung: 2

 

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Anlagen zur Vorlage