29.11.2018 - 12 Antrag der SPD und CDU zum Budget
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lessing stellt den Antrag vor. Statt einer pauschalen Senkung der Kreisumlage sollen mit dem konsumtiven Budget gezielt finanzarme Kommunen unterstützt werden. Mit dem investiven Budget sollen ebenfalls finanzarme Kommunen unterstützt werden, die im Rahmen von Investitionen den erforderlichen Eigenanteil der Gemeinde nicht aufbringen können. Der gesamte Kreis solle dadurch zukunftsfähig gemacht werden. Herr Barkowsky sehe die Fördermittel als Fonds für die Kreisentwicklung.
Der Landrat schlägt vor, beim konsumtiven Budget den Topf für Fehlbedarfszuweisungen als Ansatzpunkt zu nutzen. Die allgemeine Förderrichtlinie sei zu beachten, die finanzarmen Kommunen könnten auf dieser Grundlage einen Aufschlag erhalten. Es handele sich um eine Förderung, die pro-Einwohner verteilt werden würde, quasi eine Rückfinanzierung der Kreisumlage auf Basis der jeweiligen Finanzkraft. Beim investiven Budget seien die genauen Kriterien für die Vergabe Anfang 2019 zu erarbeiten und festzulegen. Es handele sich um eine Förderung von konkreten Projekten.
Frau McGregor erläutert auf Frage von Herr Evermann, dass das investive Budget die Neuverschuldung um 500.000 € erhöhen würde. Herr Evermann bemängelt dies und spricht sich dafür aus, dass die Gemeinden einen eigenen Beitrag zur Finanzierung beitragen müssten.
Herr Schroeder begrüßt die Einführung der beiden Budgets, da wichtige Projekte wie die Erhaltung der Feuerwehren oder Brandschutzmaßnahmen in Gebäuden unterstützt werden könnten, die die Gemeinden selber nur schwer finanzieren können.
Beschlussvorschlag:
Budget konsumtiv:
Für 2019 wird 1.000.000 € zur Unterstützung der finanzarmen Kommunen im Haushalt bereitgestellt.
Budget investiv:
Für 2019 werden 500.000 € für Investitionen der finanzarmen Kommunen im Teilplan 611 als „Kreisentwicklungsbudget Investiv“ eingestellt.
Für die Jahre 2020 – 2022 werden jeweils 1.000.000 € in die mittelfristige Finanzplanung per Verpflichtungsermächtigung aufgenommen.
Die genauen Förderkriterien werden Anfang 2019 festgelegt.