29.11.2018 - 4.20 Antrag der CDU Fraktion zur Erhöhung der Frakti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.20
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barkowsky erläutert den Antrag. Frau Lessing bittet darum, den Antrag zurückzustellen und Anfang 2019 darüber zu beraten. Es gebe ein strukturelles Problem bei der Fraktionsarbeit, so dass nach erfolgter Diskussion ggf. eine andere Beschlussfassung nötig werden würde. Sie sehe die Gefahr, dass eine Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse nach außen wie ein Selbstbedienung aussehen könne. Herr Barkowsky weist dies zurück und verweist auf die gestiegene Kosten in den letzten Jahren. Er halte es aber für zu aufwendig, alle zwei Jahre einen neuen Beschluss zur Höhe der Zuschüsse zu fassen und befürwortet deshalb eine pauschale Erhöhung, die sich an der Inflationsrate orientiert.
Herr Evermann beantragt, sich bei der jährlichen Erhöhung am Lebenshaltungskostenindex zu orientieren und keine rückwirkende Erhöhung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Antrag der AfD-Fraktion:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Erhöhung der Fraktionsentschädigung und eine grundsätzliche jährliche Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex.
Die Erhöhung, die sich am Lebenshaltungskostenindex orientieren wird, sollte jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen. Die bisherigen Verteilungsmodalitäten bleiben davon unberührt.(siehe hierzu die Vorlage 211 aus 2013)
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 1 Ablehnung: 5 Enthaltung: 6
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Erhöhung der Fraktionsentschädigung und eine grundsätzlich zweijährige Anpassung an die Inflation. Für die Anpassung an die Inflationssteigerungen seit der letzten Erhöhung erfolgt eine einmalige 10% Erhöhung.
Die Erhöhung, die sich an der Inflationsrate orientieren wird, sollte alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen. Die bisherigen Verteilungsmodalitäten bleiben davon unberührt.(siehe hierzu die Vorlage 211 aus 2013)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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