29.11.2018 - 4.14 Übernahme der Kosten des ÖPNV der kreisangehöri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barkowsky beantragt für die CDU Fraktion, dass der Kreis nur die Kosten des straßengebundenen ÖPNV für die Schülerbeförderung vollständig übernimmt. Herr Hansen äußert, dass er diesen Rückschritt für bedenklich halte. Aufgrund des Beschlusses im UNK seien alle Kommunen im Kreis beteiligt worden, es gab sehr viel positives Feedback und kaum Bedenken. Man habe mit der Umfrage Erwartungen bei den Kommunen geweckt, die nicht erfüllt würden, wenn nun von dem Beschluss abgewichen werden würde. Ziel des Beschlusses sei eine finanzielle Entlastung der Kommunen sowie der Vorteil, dass die Aufgabenträgerschaft in einer Hand liegen würde. Hierdurch könne der ÖPNV besser aufgestellt und koordiniert werden. Herr Köppen pflichtet Herrn Hansen bei.
Herr Barkowsky entgegnet, dass durchaus Bedenken von Kommunen geäußert worden seien. Von Henstedt-Ulzburg werden beispielsweise Zusatzleistungen gewünscht, die die Kommune selber zu tragen hätte. Er halte es für sinnvoll, zunächst die Kosten für Zusatzleistungen zu ermitteln und anschließend zu diskutieren.
Frau Lessing ist überzeugt, dass durch die Bündelung effektivere Arbeit möglich sein werde. Herr Hansen verweist zudem auf den strategischen Mehrwert.
Herr Schroeder berichtet, in den 90er Jahren im ÖPNV Beirat mitgearbeitet zu haben. Ziel war hier, den nicht-schienengebundenen Verkehr zu fördern. Es habe große Unsicherheit bei den kleinen Gemeinden geherrscht. Durch die Förderung es ÖPNV schaffe man gleichmäßigere Lebensverhältnisse in den kleinen Gemeinden. Herr Malassa bemängelt, dass eine Kostenunsicherheit bestehe. Frau Lessing entgegnet, dass dieses ausführlich diskutiert worden sei und die Kosten für 2019 bekannt seien. Extrawünsche müssen von den Kommunen selber getragen werden.
Herr Evermann befürchtet eine Quersubventionierung des Segeberger Stadtverkehrs, die kleinen Gemeinden würden hierfür zahlen müssen. Herr Hansen klärt auf, dass alle Kommunen durch den Beschluss entlastet werden und dadurch profitieren würden.
Beschlussvorschlag:
Antrag der CDU-Fraktion:
Der Kreis übernimmt die Kosten für den Schülerverkehr des straßengebundenen ÖPNV der kreisangehörenden Kommunen ab dem 01.01.2019.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5 Ablehnung: 7 Enthaltung: -
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Der Kreis übernimmt die Kosten des straßengebundenen ÖPNV der kreisangehörenden Kommunen ab dem 01.01.2019.
- Die Übernahme der Finanzierung gilt für den Leistungsstand des Jahresfahrplans 2019 und bezieht sich auch auf die ÖPNV-Leistungen in örtlicher Aufgabenträgerschaft unter der Voraussetzung, dass diese auf den Kreis (zurück)übertragen wird.
- Kreisangehörende Kommunen können weiterhin zusätzliche ÖPNV-Leistungen initiieren. Dafür, inwieweit entsprechende Weiterentwicklungen, die über das Leistungsniveau 2019 hinausgehen, vom Kreis und/oder den Kommunen finanziert werden, sollen im Rahmen des nächsten Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien entwickelt werden.
- Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der betroffenen Kommunen und Schulträger.