15.11.2018 - 3.1.2 Stellenmehrbedarf FD 50.60 für das Haushaltsjah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 15.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Andrasch erklärt, dass von den 7,4 vorhandenen Stellen 3 Stellen unbefristet seien und die Befristung der restlichen 4,4 Stellen verlängert werden solle. Das Thema Integration sei weiterhin sehr wichtig und würde auch auf Landesebene weiter verfolgt. Frau Glage möchte wissen, ob die Förderung der Stellen ab August 2019 gesichert sei. Frau Andrasch erklärt, dass noch nicht klar sei, ob die Förderung für das Freiwilligenmanagement bestehen bleibe.
Weiter fragt Frau Glage nach, warum abgelehnte Asylbewerber weiter an Integrationsmaßnahmen teilnehmen würden. Frau Andrasch erklärt, dass es ca. 400 Menschen im Kreis gebe, die nach erfolgter Ablehnung des Asylantrags eine Duldung erhalten haben und nun beschäftigungslos und ohne Perspektive seien. Um zu verhindern, dass diese Menschen aufgrund ihrer Perspektivlosigkeit in Schwarzarbeit, Drogen oder ggf. in die Kriminalität abglitten, müssten entsprechende Angebote vorgehalten werden. In der Realität seien Abschiebungen aus unterschiedlichsten Gründen schwer zu realisieren. Herr Evermann vertritt die Auffassung, dass die Mittel besser für die Abschiebung der Menschen als in Integrationsangebote aufgewendet werden sollten. Der Landrat klärt auf, dass der Umgang mit Abschiebungen nicht im Ermessen des Kreises liege, sondern auf Bundesebene zu entscheiden sei. Er halte die Mittel für sinnvoll investiert, wenn die Menschen mit vorübergehendem Bleiberecht menschlich behandelt und integriert würden. Ansonsten würde schnell Langeweile entstehen und es gäbe große Probleme an anderen Stellen. Frau Glage äußert ihren Respekt, dass die Aufgabe angenommen werde.
Herr Evermann hält eine Befristung der Stellen bis 2024 für zu lange. Die Kriege in Syrien und dem Irak würden sich dem Ende nähern, so dass die Geflüchteten zeitnah in ihre Heimat zurückkehren könnten um dort den Wiederaufbau zu unterstützen. Frau Glage schlägt mit Blick auf den Förderantrag beim Land vor, die Befristung für 2,5 Jahre vorzunehmen und dann einen Rück- und Ausblick vorzunehmen für eine eventuelle Verlängerung des Projekts. Frau Andrasch verweist auf die Richtlinie des Landes, die nicht sehr konkret formuliert sei. Sie halte eine Befristung - wenn überhaupt - von 3 Jahre für sinnvoll, so könne nach drei Jahren ein Bericht verfasst werden. Eine Besetzung von befristeten Stellen sei schwer zu realisieren, da es kaum Bewerber gebe. Frau Glage teilt mit, dass der Vorschlag der Befristung zunächst mit in die Stellenplanberatung der Fraktion genommen werde. Herr Dr. Schmidt lässt daraufhin über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.