01.11.2018 - 3.7 Antrag der Fraktion Die LINKE zur Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 01.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Josephine Wienke
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Weihe erläutert den Antrag seiner Fraktion. Herr Wenzel erklärt, dass derzeit 50 % des Einkommensüberhangs angerechnet werden. Dieses sei der gängige Wert bei den Kreisen im Land und die Empfehlung des Deutschen Vereins. Er verweist auf die kurzfristig anstehenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der Kita-Finanzierung auf Landesebene wie die Neustrukturierung der Betriebskostenzuschüsse und das „Gute-Kita-Gesetz“ auf Bundesebene.
Eine Änderung auf 30 % würde einen Mehraufwand bei den örtlichen Sozialämtern für die Bearbeitung von neuen Anträgen sowie den Neuberechnungen aller laufenden Anträge verursachen. Herr Wenzel schätze die Mehrkosten auf 300.000 € jährlich. Auch die Zahl der Widersprüche werde steigen und einen größeren Verwaltungsaufwand beim Kreis verursachen. Er schlägt deshalb vor, die Gesetzesänderungen abzuwarten und danach über eine Änderung der Sozialstaffelsatzung zu diskutieren.
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion DIE.LINKE beantragt, die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt:
Die Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen wird zum 01.08.2019 wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2, letzter Satz wird die Zahl „50“ durch die Zahl „30“ ersetzt.
Die Verwaltung wird gebeten, die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt darzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,5 kB
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