01.11.2018 - 3.3 Richtlinien des Kreises Segeberg für die Verwen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 01.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Klimpel erläutert, dass bisher wenig Anträge gestellt wurden. Frau Pasberg stellt fest, dass die Richtlinie kaum bekannt sei und mehr Informationen in der Öffentlichkeit nötig seien. Frau Klimpel wird die Werbung für die Richtlinie anschieben.
Herr Wenzel gibt zu bedenken, dass die Bemessung der Haushaltsmittel im letzten Jahr sehr vorsichtig erfolgt sei, da nicht absehbar war, wie viele Anträge gestellt werden. Herr Pohlmann bemängelt, dass es in der Richtlinie viele Regelungen für letztlich relativ wenig Zuschussmittel gebe. Er möchte wissen, warum eine Beantragung vorher erfolgen müsse, das Geld aber auch nach dem Urlaub ausgezahlt werden könne. Frau Klimpel erläutert, dass es Fälle gäbe, in denen die vollständigen Unterlagen erst nach dem Urlaub vorgelegt worden seien. Um eine Bezuschussung nicht auszuschließen, wurde diese Regelung in Ziff. 5 der Richtlinie aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Verwendung der Mittel des Jugendferienwerks für Familienurlaube gemäß dem beigefügten Entwurf ab 01.01.2019.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Formulare sowie ein Informationsblatt zu erstellen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom ASD, die örtlichen Sozialämter und freien Träger der Wohlfahrtshilfe sollen über die Möglichkeiten der Antragsstellung und das Verfahren in geeigneter Weise informiert werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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188,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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117,2 kB
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