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ALLRIS - Auszug

01.11.2018 - 3.2 Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring Sege...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stankat stellt Frau Klimpel als neue Mitarbeiterin des Fachdienstes vor. Er erläutert, dass der letzte Absatz des Beschlussvorschlags entfallen müsse, da der genannte Entwurf der Vereinbarung noch nicht vorliege.

 

Frau Klimpel erläutert die Vorlage. Frau Saggau spricht sich dafür aus, die Ferienpassaktionen besser zu bewerben, da das Budget in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft wurde. Frau Oelschlägel klärt auf, dass es sich bei den eingestellten 16.100 € lediglich um die Druckkosten und Förderung der Fahrten handele. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolge über die Gemeinden. Frau Klimpel bestätigt dies.

 

Herr Storjohann erkundigt sich, ob eine Herabsetzung der Bagatellgrenzen möglich sei, da kleineren Jugendvereinigungen (z. B. Verband politischer Jugend) zurzeit die Grenzwerte nicht erreichen würden. Frau Klimpel teilt mit, dass in Ziff. 5 der Richtlinie keine Grenzen enthalten seien, die eine Beantragung ausschließen würden. Herr Stankat schlägt ein Gespräch vor, um die genaueren Pläne zu besprechen und eine Förderung prüfen zu können.

 

Herr Schuchardt regt an, die Übernahme der Verwaltungskosten in Höhe von 12.000 € jährlich unter den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu stellen. Aus Sicht von Herr Stankat sei es nicht sinnvoll, eine vertragliche Regelung unter einen Vorbehalt zu stellen. Wenn eine vertragliche Regelung bestehe, müssen hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag be­schließt die Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring Segeberg e. V. zur Förderung der Jugendarbeit mit einem Inhaltszuschuss / der Verwaltung von Fördergeldern in Höhe von zzt. 51.100 EUR (abhängig von zukünftigen Zuweisungen und Haushaltsberatungen) zzgl. der Jugendferienwerksmittel (JFW – mit Ausnahme der Mittel für Familienurlaube) vom Land und in identischer vom Kreis in Höhe von zzt. insgesamt 22.000 EUR sowie einem Verwaltungskostenzuschuss (Personalkosten / Minijob für übertragene Aufgaben und anteilige Sachkosten, z.B. für Büromaterial u. Miete) in Höhe von 12.000 EUR jährlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 fortzusetzen.

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Vereinbarung zu o. g. Aufgabenübertragung 2019 – 2021 mit der Verwaltung von Fördergeldern sowie einem Verwaltungskostenzuschuss, d. h. einem Gesamtumfang von 85.100 EUR gemäß dem beiliegenden Entwurf.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14      Ablehnung: -Enthaltung: -