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ALLRIS - Auszug

23.10.2018 - 4.1 Projekt "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Waldheim möchte wissen, ob auch Menschen, die Leistungen nach dem SGB III erhalten, in dem Programm erfasst werden können. Herr Knapp verneint dies, da in diesem Projekt nur Leistungsempfänger des Jobcenters und der Deutschen Rentenversicherung betroffen seien. Es handele sich um ein komplexes Leistungsrecht, bei dem Prävention von besonderer Bedeutung sei. Das Projekt solle Innovation zeigen, er hoffe auf eine spätere Rechtsänderung auf diesem Gebiet. Durch die Förderung aus dem Projekt sei es möglich, dass die im Projekt tätigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nur ca. 20 Fälle betreuen. Der Betreuungsschlüssel im „Normalgeschäft“ betrage derzeit etwa 240 Fälle. Hierdurch könnten diese auch aufsuchend tätig werden, wodurch mehr Akzeptanz bei den Betroffenen geschaffen werde. Zusätzlich rden qualifizierte Fachkräfte beauftragt, die durch das Projekt zu 100% gefördert würden.

 

Herr Becker hält es für eine Fachkraft im Jobcenter für schwierig, eine psychische Erkrankung zu erkennen und den Betroffenen in eine Therapie zu vermitteln. Herr Knapp berichtet, dass meist zunächst Vermutungen bestünden. In diesen Fällen werde versucht, die Betroffenen zu einem Arzt zu vermitteln, es sei viel Fingerspitzengefühl erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag:

„Der Sozialausschuss des Kreises Segeberg unterstützt das Projekt PRO.FI vollinhaltlich. Gerade in einer Region, in der bedingt durch einen relativ guten Arbeitsmarkt Arbeitskräfte immer schwerer zu gewinnen sind, ist eine rasche Intervention und Unterstützung bei psychischen Beeinträchtigungen dringend notwendig, um die berufliche Teilhabe am Arbeitsleben und damit die (Wieder)-Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgreich zu gestalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11       Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage