20.09.2018 - 3.3 Evaluation der Neuausrichtung der Gemeinschafts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 20.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Glage erklärt, dass zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags innerhalb der CDU noch Beratungsbedarf bestehe.
Frau Andrasch erläutert auf Nachfrage von Frau Glage, dass die zwei ausgeschriebenen Stellen für die Beratungsleistung dezentral kreisweit zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Beratungsaspekt sei ein wichtiger Teil im Prozess der Wohnungsaufnahme der Geflüchteten. Diese seien dankbar für Ansprechpartner in der Verwaltung.
Auf Nachfrage von Frau Glage, wie das weitere Vorgehen aussehe, erklärt Frau Andrasch, dass die Beratung hinsichtlich des weiteren Konzeptes mit den Trägern erfolge.
Frau Berger möchte wissen, wie viele der Wohnungssuchenden aus Flüchtlingsunterkünften kämen. Frau Kirschbaum erläutert, dass 24 Personen in 8 Wohnungen untergekommen seien. Von diesen 8 Wohnungen seien wiederum 5 von Privatvermietern. Es seien weitere 65 Geflüchtete in Beratung. Das Wohnkompetenztraining gehe der Wohnungssuche und -aufnahme voraus. Es beinhalte u.a. Mülltrennung, Regelung der Strom- und Wasserversorgung, Instandhaltung der Wohnung, Ruhezeiteneinhaltung u.v.m.
Herr Mann merkt an, dass der Wohnungsmarkt überall sehr eng sei und dies die Unterbringung von Geflüchteten noch erschwere. Er halte die Ausschreibung von zwei Stellen für wenig sinnvoll. Vielmehr sei die Schaffung von Anreizen für private Vermieter zur Aufnahme von Geflüchteten sinnstiftend. Weiter halte er die Doppelstruktur mit Norderstedt durch eine kreisweite Ausschreibung für wenig sinnvoll. Frau Andrasch erklärt, dass die Ausschreibung kreisweit ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt erfolgen solle. Ferner sollen nicht zwei Stellen geschaffen werden, sondern der Betrag, der für diese Beratungsleistung ausgeschrieben werde, müsse entsprechend erhöht werden, da davon ausgegangen werde, dass für die Erledigung dieser Aufgabe zwei Stellen (beim Träger) erforderlich seien. Die Wohnungsaufnahme sei der Ausgangspunkt für Integration, da erst nach Wohnungsaufnahme eine Jobaufnahme möglich sei.
Herr Mann äußert weiterhin die Ansicht, das Geld sei in anderer Form sinnvoller für Integration investiert.
Auf Nachfrage von Frau Lange erklärt Herr Giesecke, dass die Beratungsstandorte vom Konzept des Trägers im Rahmen der Ausschreibung abhängig seien.
Herr Pahl möchte, dass ein Konzept für die Notunterkunft in 2019 erstellt wird. Weiterhin fragt er, was mit den zwei ausgeschriebenen Stellen nach dem Abbau der Notunterkunft geschehe. Auch Frau Berger fragt nach der Erforderlichkeit einer nochmaligen Prüfung in 2019. Frau Andrasch erklärt, dass die Schließung der Notunterkunft Ende 2019 feststehe. Die Mitarbeiter könnten sich daher frühzeitig darauf einstellen, dass das Projekt ende. Weiter habe das Gebäude einen hohen Sanierungsbedarf. Die momentane Klientel sei integrationswillig und habe durch das Bleiberecht eine Perspektive.
Auf Nachfrage von Frau Schwarz erläutert Frau Andrasch, dass die Folgekosten für eine zusätzliche halbe Stelle für Frau Kirschbaum für das Kompetenztraining entstehen würden.
Auf Nachfrage von Herrn Pahl erklärt Frau Andrasch, dass die Folgeleistungen an die Kommunen weitergegeben werden würden.
Auf Nachfrage von Herrn Mann erklärt Frau Andrasch, dass dem Wunsch nach vermehrtem Kompetenztraining in Form einer neuen Vorlage mit einem höheren Betrag für diese Leistung nachgekommen werden könne, da das Kompetenztraining bisher nur einem kleinen Teil der Wohnungssuchenden zugänglich sei.
Herr Mann schlägt weiter vor, mittels einer Garantie, bzw. eines Zuschusses für spätere Renovierungen an private Mieter/-innen einen Anreiz für die Vermietung an Flüchtlinge zu schaffen. Herr Weihe lehnt dies ab, da nur mittels Gleichbehandlung
und herkömmlicher Vermietung Vorurteile abgebaut werden könnten. Durch eine Garantie oder einen Zuschuss erhielte die Vermietung an Flüchtlinge eine Sonderstellung, die einer Integration entgegenwirke. Frau Andrasch merkt hierzu an, dass Ansprechpersonen für die Vermieter/-innen wichtig seien, um Ängste und Vorurteile abzubauen. Zudem würden die Rechtsgeschäfte für die Anmietung beim Kreis personellen Aufwand erfordern.
Frau Andrasch erklärt, die Verwaltung werde Punkt 2 so formulieren, dass darüber in der nächsten Sitzung abgestimmt werden könne.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Zurückstellung von Punkt 2 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 10 Ablehnung: - Enthaltung: -
Der Ausschussvorsitzende lässt über Punkt 1 und 3 der Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Warder mit dem Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund und einem Bleiberecht in Deutschland beim Übergang in selbst angemieteten Wohnraum zu unterstützen, wird bis zum 31.12.2019 fortgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahre 2019 eine andere Verwendung des Gebäudekomplexes in Warder bzw. den Verkauf vorzubereiten und der Politik vorzuschlagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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334,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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640,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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48,6 kB
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