11.09.2018 - 4.3 Neubau eines Bürogebäudes für die Kreisverwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 11.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Immobilienverwaltung
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lexau erklärt auf Nachfrage von Herrn Riemenschneider, dass genaue finanzielle Angaben zur Bodensanierung noch nicht möglich seien. In Bezug auf Notwendigkeit einer Bodensanierung merkt sie an, dass im Gutachten zum Kaufvertrag eine Bodenverunreinigung aufgeführt sei und bei Entsiegelung der Flächen eine Sanierung durchzuführen sei. Frau Lexau erklärt, dass schadhafte Stellen bereits saniert und bei der Findung des Kaufpreises berücksichtigt worden seien.
Frau Genz erklärt, dass der Punkt Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten wie folgt korrigiert werden müsse:
Es folgt eine Verschiebung der investiven Mittel in Höhe von 721.800 € aus dem Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2019.
Die Gesamtansätze für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ändern sich dadurch wie folgt:
2019: 1.195.000 € (Erhöhung um 721.800 €)
2020: 9.875.000 € (Reduzierung um 721.800 €)
Das Wort „zusätzlich“ im Text sei also missverständlich. Es gebe keine zusätzlichen Kosten, sondern lediglich eine Kostenverschiebung.
Des Weiteren müsse die Verpflichtigungsermächtigung für das Jahr 2020 um 378.200 € erhöht werden. Die Abwicklung erfolge über die Änderungsliste.
Auf Nachfrage von Herrn Kannapin, wieviel an unvorhergesehenen Kosten im Honoraransatz für Planungsleistungen bereits in der Berechnung berücksichtigt worden seien, erläutert Frau Lexau, dass die Honorarangebote bereits vorliegen würden, die Kosten bis Leistungsphase 3 nach HOAI fix seien und die verbleibenden Leistungsphasen nach der dann vorliegenden Kostenberechnung neu ermittelt würden.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage anschließend zur Abstimmung.