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ALLRIS - Auszug

05.07.2018 - 7.1 Antrag der SPD-Fraktion zur Zuzahlung zu größer...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Flak erläutert, dass er grundsätzlich die Digitalisierung begrüße. Er könne allerdings nicht nachvollziehen, warum Apple als Anbieter gewählt worden sei. Die Allris-App sei für iOS und Android in gleichem Maße nutzbar, so dass er es begrüßen würde, wenn die Wahl des Endgerätes jedem Einzelnen überlassen werde. Weiter stelle er in Frage, wieso ein Ehrenamtler der voraussichtlich 4x im Jahr an einer Sitzung teilnimmt, ein mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt bekommen müsse. Weiter bitte er zu prüfen, ob das Modell des Kreises Herzogtum-Lauenburg auch für den Kreis Segeberg praktikabel sei.

 

Herr Waldheim erklärt, dass eine überplanmäßige Ausgabe nach § 95 d GO nur zulässig sei, wenn sie unabweisbar und die Deckung gewährleistet sei. Fraglich sei, ob die Anschaffung zeitlichen Aufschub habe und die Deckung gewährleistet sei.

 

Frau Lessing führt aus, dass keine Verpflichtung bestünde ein Tablet zu nehmen. Weiter sei die Variante mit der Nutzung der mobilen Endgeräte günstiger, als die vergangene Praxis mit dem Papierversand. (Porto, Personal, Papier, Transport, etc.)

 

Der Landrat erklärt, dass grundsätzlich die eGovernment-Strategie beschlossen sei und es hier nur um eine Anpassung ginge. Die Endgeräte können mit einer Inhousevergabe beschafft werden, so dass eine Vergabe bei Dataport, nicht beim Kreis erforderlich sei. Es bestünde kein Zwang zur Abnahme eines Tablets, allerdings sollte die Bereitstellung der Tablets als Grundlage für eine vernünftige Gremienarbeit verstanden werden.

 

Herr Evermann führt aus, dass die Arbeit mit Laptops angenehmer sei und sie weniger kosten würden.

 

Anschließend lässt der Kreispräsident über den Antrag der SPD abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die SPD-Fraktion beantragt, für ein größeres Endgerät keine Zuzahlung von den Mitgliedern der Fraktionen zu erheben.

Der Kreistag genehmigt vorsorglich eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 95 d GO von max. 90.000 €.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 51 Ablehnung: 5Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage