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ALLRIS - Auszug

05.12.2017 - 3 Neuausrichtung im Rettungsdienst des Kreises Se...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat führt in die Beschlussvorlage ein. Er erklärt, dass es intensive Diskussionen mit den beteiligten Partnern gegeben habe.

 

Er informiert die Ausschussmitglieder zum aktuellen Verfahrensstand. Die Auslösung der Kündigungswirkung sei nach Auffassung des VG Schleswig wegen formaler Gründe unwirksam, inhaltlich habe das Gericht das Vorgehen für zulässig erachtet. Heute müsse die Auslösung der Rechtsfolgewirkungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unabhängig von möglichen Berufungsverfahren erfolgen. Bei entsprechender Beschlussfassung wäre eine Beendigung zum 31.12.2019 möglich. Der Beschluss zur Auslösung der Kündigungswirkung aus 2016 bleibt im Übrigen bestehen. Der Leitstellenvertrag bezüglich der Rettungsleitstelle in Norderstedt sei nicht betroffen, eine Kündigung sei aus Sicht des Kreises Segeberg weder beabsichtigt noch erforderlich. Der Leitstellenvertrag sei unabhängig von den Durchführungsverträgen zu betrachten.

 

Herr Dr. Steffen, erläutert detailliert den gegenwärtigen Sachstand. Auch er betont, dass die Leitstelle und damit der Vertrag mit der Stadt Norderstedt hierüber nicht vom Prozess vor dem Verwaltungsgericht betroffen sei.  Heute gehe es darum, die nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtes formellen Fehler richtig zu stellen.

Bezüglich der Verwaltungskosten führt Herr Dr. Steffen aus, dass sich die 5 beteiligten Kreise die Kosten teilen.

 

Auf Nachfrage, ob noch weitere Formfehler zu erwarten seien, antwortet der Landrat, dass es umfangreiche rechtliche Prüfungen des Vertragswerkes gegeben habe.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die Rechtsfolgenwirkungen der vom Kreis Segeberg am 16.11.2007 ausgesprochenen ndigungen der Verträge zur Durchführung des Rettungsdienstes mit dem KBA und dem DRK sind gegenüber den Vertragsparteien der Vereinbarung vom Oktober 2009 zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszulösen. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 08.12.2016 bestehen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 2Enthaltung: 1