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ALLRIS - Auszug

11.06.2018 - 9.1 Änderung der Hauptsatzung: Antrag der Fraktion ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident verweist auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler.

 

Herr Schuchardt (Freie Wähler) erläutert dem Kreistag den Antrag seiner Fraktion. Aktuell würden zwei Fraktionen in den Ausschüssen nicht mit Stimmrecht vertreten sein. Dies würde sich bei einer Erhöhung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen auf 16 Sitze ändern. Die inhaltliche Hauptarbeit finde in den Ausschüssen statt. Trotz Antrags- und Rederecht der stimmlosen Mitglieder können die Abstimmungsergebnisse nicht mit beeinflusst werden.

 

Herr Weihe (Linke) bestätigt, dass die Situation in den vergangenen beidem Wahlperioden ähnlich gewesen sei. Dabei sei seine Fraktion stets fair behandelt worden, gleichwohl sei sie aber bei der Beschlussfassung ausgeschlossen gewesen. Weiterhin weist er daraufhin, dass durch die Erhöhung auf 16 Mitglieder faktisch nur zwei Sitze mehr geschaffen werden, denn die beiden Fraktionen hätten jeweils Anspruch auf einen beratenden Sitz im Ausschuss. Er bittet um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag.

 

Auch Herr Evermann (AfD) ist der Meinung, dass eine Vergrößerung der Ausschüsse auf 16 Mitglieder kein Problem darstelle, da es sich um eine Erhöhung von lediglich 2 Mitgliedern handele. Das Votum der Bürger würde mehr beachtet werden, dieses sei ein wichtiges Signal an die WählerInnen.

 

Herr Schroeder (FDP) verweist darauf, dass sich die Stimmverteilung bei Vergrößerung der Ausschüsse ändere. Hiervon profitiere die CDU überproportional, die übrigen Fraktionen nicht.

 

Herr Barkowsky (CDU) betont, dass es darum gehe, arbeitsfähige Strukturen zu schaffen. Er verweist darauf, dass die Fraktionen mit stimmlosen Mitgliedern volles Rede- und Antragsrecht haben. Außerdem werden relevante Beschlüsse erst im Kreistag gefasst, wo alle Fraktionen abstimmen dürfen.

 

Frau Lessing (SPD) schließt sich den Argumenten von Herrn Barkowsky an. Sie sieht das Wählervotum durch die beratenden Stimmen als erfüllt an, die kleinen Fraktionen seien nicht von den Debatten ausgeschlossen.

 

Herr Köppen (WI-SE) verweist darauf, dass zwar ein Antragsrecht der stimmlosen Fraktionen bestehe, diese aber nicht im Abstimmungsergebnis unterstrichen werden können.

 

Herr Hansen (B90/Die Grünen) hat als bisheriger Ausschussvorsitzender volles Verständnis für den Antrag, er betont aber, dass sich bei der Erhöhung der Ausschussmitglieder kein mathematisches Bild der Wahlergebnisse darstelle. Außerdem würde jedes Mitglied mehr die Anzahl der Debatten erhöhen und damit die Ausschüsse in die Länge ziehen. Er garantiert den betroffenen Fraktionen eine gute Zusammenarbeit und verweist auf das Stimmrecht im Kreistag.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

 

§ 5 Abs. 1 Buchstaben a) bis g) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg wird dahingehend geändert, dass die Zahld der Mitglieder der ausschüsee von 12 auf 16 erhöht wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 12 Ablehnung: 47 Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage