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ALLRIS - Auszug

13.03.2018 - 3.14 Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg / V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat führt in die Beschlussvorlage kurz ein und erklärt, dass die redaktionellen Hinweise der Fraktion Wi-SE in der heute vorliegenden überarbeiteten Beteiligungsrichtlinie 2017/292-1 enthalten sind. Über alle weiteren Punkte im Papier der Wi-SE müsse der Ausschuss befinden.

 

Herr Wulf stellt den Antrag der Fraktion Wi-SE vor.

 

Herr Barkowsky schlägt vor, dem Antrag bezüglich der schon eingearbeiteten Hinweise zuzustimmen, ihn ansonsten aber in allen weiteren Punkten abzulehnen.

 

Der Vorschlag findet Zustimmung.

 

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Herr Wulf bittet, die Vorschläge der Fraktion hiermit als Antrag zu betrachten.

 

- Seite 18 Ziffer 7.3 1. Absatz mittlere Zeile haben den …

 

- Seite 17 – Ziffer 7.1.1 letzter Satz streiche seine – setze ihre

 

- Seite 17 – Ziffer 7.2.1 sollte ergänzt werden um den Hinweis auf die gem. § 51 Abs. 1 Ziffer 2 KrO geltende Berichtspflicht des Landrats/der Landrätin

 

- Seite 15 – Ziffer 5.2.1 und 5.2.2 die Formulierung „den KT-Abg. wird Zugang gewährt“ kann entfallen.

 

- Seite 14 – Ziffer 4.6 Die Grundsatzentscheidung des HA, dass für die kommunalen Mandatsträger die Entschädigungssatzung anzuwenden ist, sollte überdacht bzw. aufgehoben werden.

 

- Seite 11 – Ziffer 4.1. 3. Absatz, einfügen in der zweiten Zeile vor frühzeitig:

 

mit Tagesordnung und allen Vorlagen..

Begründung: Nur so ist es den HA-Mitgliedern fachlich möglich ggfs. erforderlich scheinende Weisungen in den Fraktionen zu erarbeiten und zu beschließen.

Die bisher praktizierte nachrichtliche Information über Sitzungen wird weder dem gesetzlichen Auftrag des HA noch dem Anspruch der KT-Abg. gerecht.

- Seite 11 – Ziffer 4.2 sollte neu gegliedert werden in

 

- 4.2.1 unverändert

 

- 4.2.2 unter der Aufzählung als neuen Punkt einfügen die Sicherstellung der wortwörtlichen Beschlußwiedergabe in Sitzungsprotokollen

 

- 4.2.3 als neuer Punkt: Allen KT-Abg. steht gemäß § 30 KrO das Einsichts- und Auskunftsrecht zu. (Damit soll allen KT bewusst gemacht werden, dass sie dieses Recht haben.)

 

- Seite 13 Ziffer 4.4 dritter Abs. streiche wirkt setze stellt sicher, dass …

 

 

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 1Ablehnung: 10Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage