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ALLRIS - Auszug

05.03.2018 - 4.2 Zentralisierung der Schuleingangsuntersuchungen...

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Wortprotokoll

Frau Jahn erklärt zu Anfang, dass sie die Bekanntmachung der zentralen Schuleingangsuntersuchung lieber früher und anders als aus der Zeitung erfahren hätte. Danach übergibt sie das Wort an Herrn Dr. Friege

Herr Dr. Friege führt aus, dass die Schuleingangsuntersuchung der Kinder (ca. 2400 2500 im Jahr) eine Pflichtaufgabe des Kreises darstellt, welche bisher immer wahrgenommen und erfüllt worden ist. Die Art der Aufgabenerfüllung ist in Deutschland dabei unterschiedlich und vermutlich war der Kreis Segeberg der letzte Kreis in Schleswig-Holstein, der diese Aufgabe dezentral in den Schulen angeboten hat.
Von den 4,1 Arztstellen fehlen momentan 1,5 Stellen durch zwei Schwangerschaften und eine nicht nachbesetzte Teilzeitstelle. Das entspricht mehr als einem Drittel der ärztlichen Stellen, von vormals 7 Ärztinnen sind nun nur 4 im KJÄD eingesetzt. Ab dem Sommer werden nochmal 0,5 Stellen wegfallen, da eine Ärztin den Kreis verlässt.
Die Zentralisierung ist vorteilhaft, da sie Zeit spart: Die Schulärztinnen verbringen einige ärztliche Arbeitszeit am Lenkrad bzw. auf dem Beifahrersitz. Weitere Zeit vergeht mit dem Auf- bzw. Abbauzeit für Hör- und Sehtestgeräte. Gerade vor dem Hintergrund der von der Politik in der vorangegangenen Woche beschlossenen Orga-Untersuchung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sei eine solche Ökonomisierung der ärztlichen Arbeit naheliegend.
Ziel muss es sein, dass alle Kinder vor der Einschulung untersucht werden. Nicht argumentierbar ist, diese Pflichtuntersuchungen einigen Kindern vorzuenthalten, damit man anderen den Weg in die Untersuchungsstellen ersparen kann.

Herr Friege zählt auch weitere Wege neben der zentralisierten Schuleingangsuntersuchung auf, um den personellen Engpass zu überbrücken:  Ärztinnen des Amtsärztlichen Dienstes helfen nach Einarbeitung aus.
Eine Kinderärztin und ehemalige Mitarbeiterin des KJÄD hilft auf Honorarbasis in Norderstedt aus.
Die aktuelle Stellenausschreibung wurde um die im Sommer entstehende unbefristete Teilzeitstelle erweitert, somit attraktiver gemacht. Weiterhin befinden sich 3 befristete Stellen in der Ausschreibung.
 

Frau Jahn stellt die Frage, ob der Transport der Kinder und Eltern nach Segeberg gesichert ist. Herr Friege vertritt die Meinung, dass der ÖPNV die Möglichkeit eröffnet, dass alle kostengünstig nach Bad Segeberg kommen können. Er betont nochmals, dass die Zentralisierung das kleinere Übel darstellt im Vergleich zu der Möglichkeit, dass Kinder ohne vorherige Untersuchung der Schulreife eingeschult werden.

Herr Wersig stellt die Frage, wie es zukünftig weitergeht, wenn die Ärzte aus der Freistellung zurückkommen. Frau Hahn-Fricke möchte wissen, wie es bei kleinen Ortschaften ohne ÖPNV sein soll und ob sozialbenachteiligte Menschen finanzielle Hilfe für die Fahrkarten bekommennnen. Herr Weihe fragt, ob es nicht sinnvoller wäre eine der ausgeschriebenen Stellen als unbefristet zu erklären. Auch will er wissen, ob eine Wahl der Untersuchungsstelle möglich ist und ob gesunde Kinder in kürzerer Zeit bearbeitet werden können.
Herr Dr. Friege berichtet aus der Gremienarbeit (Arbeitskreis Kinder und Jugendmedizin des LKT) über sehr positive Rückmeldungen durch die Zentralisation weg von den Schulen hin zu Haupt- und Nebenstellen des Gesundheitsamtes. Durch Zuordnung der Grundschulen an Schulärztinnen besteht eine personelle Zuständigkeit. Die Untersuchungsstelle in Norderstedt, wurde vor 13 Jahren als provisorische Lösung eingerichtet r Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für Bürgerinnen der Verwaltungsgemeinschaft  Norderstedt-Ellerau. Bei realistischer Betrachtung glaubt Herr Dr. Friege nicht daran, dass begonnene Zentralisierung umgekehrt werden kann, selbst wenn alle ausgeschriebenen Stellen besetzt werden können, denn schon nächste Personallücken könnten eine erneute Zentralisierung nötig machen, dies wäre für die Bürger*innen ein verwirrendes Hin- und Her.
Neu eingearbeitete Schulärztinnen, sofern Einstellungen bei einem sehr bewerberfreundlichen Arbeitsmarkt im ärztlichen Sektor gelingen, müssen eingearbeitet werden, was dezentral auch schlecht möglich ist. Außerdem sind mit zentral und parallel laufenden Untersuchungen krankheitsbedingte Ausfälle besser und somit bürgerfreundlich kompensierbar.
Herr Friege mutmaßt, dass Kinder und Eltern zu dieser Pflichtuntersuchung auch im Gesundheitsamt erscheinen werden. Bei anderen, im Gesundheitsamt stattfindenden Gutachtenuntersuchungen kommt die Frage nach Fahrtkosten gehäuft oder gar regelhaft nicht auf. Eine Mitfinanzierung der Fahrkarten ist aus dem Budget des Gesundheitsamtes jedoch nicht einfach möglich. Ob eine befristete und ausgeschriebene Stelle ohne Grund als unbefristet umgeschrieben werden kann, hält Herr Dr. Friege für sehr unwahrscheinlich. Ab dem 01.07.2018 wird aber eine unbefristete Stelle frei und hofft auf die Möglichkeit, damit vielleicht schon früher agieren zu können.

Frau Olef möchte wissen, ob die Gesundheitsplanerin bei der Ausarbeitung der Planung mit involviert ist. Es wird festgestellt, dass die Gesundheitsplanerin bisher nicht in die Planung involviert ist. Frau Algier stellt klar, dass es Pflicht ist die Kinder zu untersuchen und dass es bürgerfreundlich ist, wenn dies ortsnah, also dezentral, geschieht, wie z.B. bei Kinderärzten. Dazu erklärt Herr Dr. Friege, dass er es für unpraktikabel und unrealistisch hält, dass Kinderarztpraxen zusätzlich zu ihrem gewohnten Tagesgeschäft die Schuleingangsuntersuchung, die 15-60min dauert (ärztlicher Teil)  übernehmen könnten. Eine Untersuchung durch Kinderarztpraxen scheint nicht praktikabel, da es nur sehr schwer möglich wäre eine Standardisierung der Untersuchungsbedingungen zu erreichen.

Frau Berger stellt fest,sollten Probleme bestehen, kann die Politik Prüfanträge stellen. Auch wenn es Fahrgeld für Kinder geben soll, wäre dies Aufgabe der Politik.