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ALLRIS - Auszug

05.03.2018 - 4.4 Bericht zum Sachstand der Neuausrichtung im Ret...

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Wortprotokoll

Herr Matthias Schröder berichtet, dass es beim DRK eine 2. und beim KBA erstmalig eine Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter/innen gegeben hat. Er berichtet, dass vom Kreis Segeberg und dem KBA gegen die Urteile vom Verwaltungsgericht Berufung eingelegt worden ist. Auch wurde der Gesellschaftervertrag am 21.02.2018 unterzeichnet, womit der Kreis Segeberg der RKiSH beigetreten ist. Dann werden die Anfrage von Herrn Barkowsky und die Antwort der Verwaltung dazu erörtert.

Frau Jahn möchte wissen, was eine Erhöhung der Vorhaltung bedeutet. Herr Lorenzen beantwortet dies damit, dass mehr Fahrzeuge genutzt werden bzw. diese längere Zeit im Dienst sein werden.

Herr Wersig möchte wissen, ab wann der Mehrbedarf an der Vorhaltung auftreten wird und wie die Rückzahlung der Kredite geregelt sind, welche dem DRK und dem KBA gezahlt worden sind. Dazu sagt Herr Lorenzen, dass der Mehrbedarf jetzt umgesetzt werden muss. Zu den Rückzahlungen konnte er sagen, dass das DRK und der KBA zwar grundsätzlich ihre Rückzahlungspflicht anerkannt haben, nur sind sie jeweils der Meinung dass dies erst später zu erfolgen hat. Der KBA zahlt derzeit zumindest einen Teilbetrag an den Kreis zurück, das DRK nicht.

Frau Algier möchte wissen, wann die Abstimmung mit den Kostenträgern hinsichtlich Wirtschaftlichkeitsgutachten stattfindet. Dazu konnte Herr Lorenzen sagen, dass die Daten bisher weder vom DRK noch vom KBA übersendet worden sind und daher bisher der Gutachter seine Arbeit nicht aufnehmen konnte. Das DRK hat aber zugesichert die Unterlagen in der 10. KW zu übersenden.

Frau Hahn-Fricke möchte wissen, welcher der Akteure im Hinblick auf die höhere Vorhaltung wirtschaftlicher ist. Herr Matthias Schröder sagt dazu, dass zuerst versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hierzu sei zumindest der KBA bereit, der die erhöhte Vorhaltung in Norderstedt bereits umgesetzt hat. Das DRK fordert vom Kreis Zusicherungen, die nicht ohne Weiteres gegeben werden können. Daher kommt die RKiSH nach dem Gesellschaftsbeitritt als Alternative zum DRK in Betracht.