28.02.2018 - 3.4 Antrag zur Übernahme der Kosten des ÖPNV der kr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Mi., 28.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende begründet den Antrag damit, dass der ÖPNV ortsübergreifend gestaltet und optimiert werden könne. Weiter stelle die Übernahme der Finanzierung eine zusätzliche Entlastung der Kommunen dar.
Auf Nachfrage von Herrn Wersig ergänzt der Vorsitzende, dass die Übernahme nur für den Straßenverkehr/ Busverkehr gedacht sei.
Herr Wulf fordert die Darlegung genauer Summen und Umsetzungszeiträume.
Herr Barkowski weist darauf hin, dass die Verwaltung zunächst einmal Rahmendaten und Grenzen der mit dem Antrag verbundenen Daten aufzeigen solle. Frau Loedige regt an, den Antrag an die Verwaltung zur Aufarbeitung durch die SVG zu verweisen und mit Zahlen zu hinterlegen.
Insofern ist sich der Ausschuss darüber einig, dass weitergehende Prüfungen notwendig seien und die Verwaltung zunächst beauftragt werde, zu prüfen, inwieweit die Kosten des ÖPNV der kreisangehörigen Kommunen übernommen werden können. (Auftrag an die SVG)
Anschließend stellt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Kosten des ÖPNV der kreisangehörigen Kommunen insb. unter Berücksichtigung der nachfolgenden Aspekte übernommen werden können: (Prüfauftrag)
1. Der Kreis übernimmt rückwirkend ab dem 1. Jan. 2018 die Kosten des ÖPNV der kreisangehörigen Kommunen. Zur Finanzierung der Übernahme sindin den Nachtragshaushalt 2018 ca. 2 Mio. € einzustellen.
2. Die Übernahme der Finanzierung gilt für den Leistungsstand des Jahresfahrplans 2018 und bezieht sich auch auf die ÖPNV-Leistungen in örtlicher Aufgabenträgerschaft unter der Voraussetzung, dass diese auf den Kreis zurückübertragen wird (hierbei nimmt der Stadtverkehr Kaltenkirchen wegen seiner Nicht-Integration in den HVV eine Sonderrolle ein, die zuvor zu klären wäre; ebenso müsste die Angebotsgestaltung überarbeitet werden).
3. Für die Finanzierung von zukünftigen Weiterentwicklungen, die über dieses Leistungsniveau hinausgehen, sind auf Grundlage des Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien zu definieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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