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ALLRIS - Auszug

28.02.2018 - 3.3 Änderung der Kreisverordnung über die Naturdenk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Timmermann erklärt auf Nachfrage von Herrn Wersig, dass die untere Naturschutzbehörde zuständig für den Erlass einer Verordnung über Naturdenkmäler sei. Die vier Bäume, die aus der Verordnung herausgenommen werden, seien abgängig gewesen und konnten nicht mehr erhalten werden.

Auf Nachfrage von Herrn Sass-Olker und Herrn Ziebuhr erläutert Herr Timmermann, dass auch Bäume, die nicht in der Kreisverordnung über die Naturdenkmäler ausgewiesen werden, dennoch dem Schutz aus der gesetzlichen Eingriffsregelung unterliegen. Die Neuausweisung von Bäumen als Naturdenkmal verursacht jeweils einen nicht unerheblichen Aufwand. Die Eigentümer werden bei Sachverhalten beteiligt, die ihr Naturdenkmal betreffen. Im Nachgang zu seinen Erläuterungen im Rahmen der Sitzung weist Herr Timmermann darauf hin, dass die Stadt Norderstedt auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben an die Stadt Norderstedt die auf die Vertragslaufzeit befristete Befugnis zur Ausweisung von Naturdenkmalen erhalten hat, sofern diese in einem bereits festgestellten Landschaftsplan ausgewiesen sind.“ (s.Anlage ÖrV)

 

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Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss für Umwelt-, Natur-, und Klimaschutz, dem Hauptausschuss und dem Kreistag wird die Kreisverordnung über die Naturdenkmale im Kreis Segeberg vorgelegt. Die Ausschüsse und der Kreistag nehmen Kenntnis von der beabsichtigen Änderung der Kreisverordnung. Der als Anlage beigefügte Verordnungstext wird nach Ausfertigung durch Bekanntmachung/Veröffentlichung in Kraft gesetzt.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen