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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 3.5.1 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kerder stellt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG anhand einer Präsentation vor, den der Kreis als öffentlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtend jedes Jahr erstellen muss. Der Bedarfsplan zeigt den Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie den Bedarf an Plätzen.

Der Bedarfsplan ist insbesondere für alle Akteure im Bereich der Kindertageseinrichtungen hilfreich, bildet dieser doch die Grundlage für die Frage, wie viele Kinder zu betreuen sind.

Der Bedarfsplan 2017/18 basiert vorläufig in Ermangelung aktueller Zahlen auf den Bevölkerungsdaten vom 31.12.2016, auch wenn durch hohe Zuzüge in den Kreis Segeberg (Wanderungen aus Hamburg, Zuzug von nach Deutschland geflohenen Menschen) sich seit 2015 starke Veränderungen ergeben haben, die noch nicht abgebildet werden können. Nach Vorlage aktuellerer Daten wird der Jugendhilfeausschuss entsprechend unterrichtet.

Nach dem Vorgesagten wurden bereits im Herbst 2017 intensive Gespräche mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und den Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg geführt, da die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend und die Kommunen stärker als bisher aufgefordert sind, bei der Planung von Neubaugebieten oder entsprechenden Veränderungen in den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen Kapazitätserweiterungen der Kindertagesbetreuung mit zu berücksichtigen haben. Hier müssen Bedarfe für die Zukunft rechtzeitig erfasst werden.

Herr Kerder betont im Weiteren, dass die Zahl der Kinder unter drei Jahren (U3-Bereich) in der Tagesbetreuung gestiegen und im Vergleich zum Jahr 2006 sogar ein 5-facher Anstieg zu verzeichnen ist. Auch hier besteht weiterhin starker Ausbaubedarf. Ein ähnliches Szenario ist bei der Zahl der betreuten Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt erkennbar, hier sei zwar weiterhin von einer Vollversorgung auszugehen, allerdings sind aufgrund des erwähnten Bevölkerungszuwachses erste Engpässe zu verzeichnen und die Platzkapazitäten müssten auch hier erweitert werden. Die Hortbetreuung bleibt seit Jahren auch aufgrund des Ausbaus der offenen Ganztagsbetreuung an Schulen auf etwa gleichem Niveau.

Zusammenfassend sind in vielen Bereichen noch quantitative und qualitative Verbesserungen erforderlich, auch bedingt durch den Fachkräftemangel können Kindertageseinrichtungen den fehlenden Personalbedarf nicht mehr kompensieren.

Im Rahmen der Präsentation gibt Herr Kerder den Hinweis, dass sich in der Beschlussvorlage auf Seite 13 ein Fehler eingeschlichen hat. Die Prozentwerte bei den Betreuungsquoten müssen für Bad Segeberg auf 128,9 Prozent und für Wahlstedt auf 91,4 Prozent angepasst werden. Die Werte sind in der vorbereiteten Präsentation geändert, die als Anlage dem Protokoll ebenfalls beigefügt ist.

Herr Schroeder verweist auf den in der Beschlussvorlage angegebenen Wert der Stadt Norderstedt und den angegebenen Bedarf an Betreuungsplätzen in Höhe von 50 Prozent. Laut seiner Aussage fehlen der Stadt rund 100 Plätze und man befand sich schon im November und Dezember 2017 mit den Gemeinden in der Diskussion, müssen doch neue Plätze für die Betreuung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschaffen werden. In Diskussionsrunden seien Versäumnisse eingeräumt worden, der Anstieg der notwendigen Bedarfe war so nicht abzuschätzen. Hier müsse man die Bevölkerungsstruktur sowie den Anstieg der Geburtenrate weiter beobachten, um dann bei der Planung von neuen Baugebieten die Kapazitäten von Kindertageseinrichtungen entsprechend zu beachten.

Frau Saggau weist in diesem Zusammenhang auf die Umsetzung der unterschiedlichen Zielquoten hin, vor allem die Bürgermeister und entsprechenden Fachabteilungen stehen hier im Fokus.

Herr Schroeder spricht davon, dass der Bedarf zu wenig in den Vordergrund rückt und spricht von einem „Deal“ zwischen Kreis und Gemeinden. Herr Stankat weist diese Überlegung zurück. Der Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG sei eine Planungs- und Erkenntnisgrundlage, um so letztendlich den Bedarf bemessen und die Ziele des Kreises umsetzen zu können.

Der Beschlussvorschlag wird nach den Wortmeldungen einstimmig beschlossen.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2017/18. Gleichzeitig wird der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Norderstedt

50 %

Stadt Bad Bramstedt

50 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

55 %

Stadt Wahlstedt

45 %

Gemeinde Ellerau

50 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

55 %

Amt Bad Bramstedt-Land

50 %

Amt Boostedt-Rickling

40 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

50 %

Amt Kaltenkirchen-Land

50 %

Amt Kisdorf

55 %

Amt Leezen

40 %

Amt Trave-Land

40 %

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen