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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 3.2 Umstrukturierung der Finanzierung der Angebote ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heinze führt in die Beschlussvorlage ein und betont die Kritik aller Beteiligten am Zugang der Angebote der Sozialen Gruppenarbeit im Sinne des § 29 SGB VIII; ist doch neben einer Antragsstellung das Beibringen umfangreicher Unterlagen (u. a. Geburtsurkunde des Kindes, Sorgerechtsnachweis) erforderlich. Der bürokratische Aufwand ist oftmals hinderlich für die zeitnahe Inanspruchnahme für Kinder und Jugendliche aus besonders belasteten Familien, so entsteht statt der eigentlich gewollten Entlastung und Unterstützung eine zusätzliche Belastung.

Demnach sollen die Angebote der Sozialen Gruppenarbeit pauschal über die Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote finanziert werden, neben dem Abbau bürokratischer Hürden sollen sozialräumliche Strukturen und Angebote im Hinblick auf die Umsetzung der Sozialraumorientierung gestärkt werden.

Nach den Ausführungen von Herrn Heinze stimmen Frau Saggau und Herr Schroeder der Zielsetzung, die Stärkung der Sozialräume und die individuelle Gestaltung der Hilfen, zu. Hier stellt sich für beide aber die Frage, ob durch die vorgestellte Umstrukturierung nicht auch Mehraufwendungen entstehen werden.

Diese Frage kann durch Herrn Heinze verneint werden, die im Budget 2018 bereitgestellten Mittel werden lediglich auf ein anderes Produktkonto umverteilt.

Frau Pasberg fragt, wieso der Beschlussvorschlag zum 01.07.2018 und nicht zu Beginn des neuen Haushaltsjahres umgesetzt werden soll. Herr Heinze blickt hierzu auf die Startphase und die Einführung der Richtlinie Mitte des vergangenen Jahres zurück und schildert, dass das System zunächst noch unbekannt war. Im Hinblick auf die neuen Möglichkeiten zur Installierung von Angeboten kam es zunächst auf die Rückmeldungen aus den Gemeindeteams und der Träger an, letztendlich wurde das neue System aber als voller Erfolg bewertet, sodass man nicht länger warten wolle und die Umsetzung der Sozialraumorientierung mit der Umsetzung des Beschlusses weiter vorantreiben möchte.

Des Weiteren wird von Frau Pasberg um Rückmeldung gebeten, was mit den laufenden Gruppen passieren wird und bittet im Hinblick auf den Beschlussvorschlag um Rückmeldung aus den Gemeindeteams. Frau Wollmer, Fachdienstleiterin der Sozialpädagogischen Hilfen Ost, ist dankbar für die Richtlinie, gibt aber zu bedenken, dass bei einem Gesamtbudget von 100.000,00 Euro jedem Standort knapp 17.000,00 Euro zur Verfügung stehen werden mit der Folge, dass durch fehlende Finanzierung einige Gruppen eingestellt werden müssten.

Frau Hunger und auch Herr Schroeder haben genau diese Befürchtung, dass Gruppenangebote eingestellt werden und sehen zur angesprochenen Zielsetzung einen Widerspruch, die Stärkung der Sozialräume könne so nicht erfüllt werden. Frau Saggau betont hier die Stärkung der Sozialräume als oberstes Ziel und befürwortet eine gerechte Aufteilung der Geldzuwendungen.

Herr Stankat betont nach den bisherigen Wortmeldungen, dass die verfügbaren Mittel in der Bedarfsfrage vernünftig gesteuert werden müssen, das Jugendamt hat im Hinblick auf die Verteilung der Gelder die Steuerungshoheit inne, eine einheitliche regionale Verteilung sei nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, die Angebote zu verbessern, in den Gemeindeteams müsse eine eigenverantwortliche Steuerung im Hinblick auf die Vielzahl der Gruppenangebote stattfinden.

Herr Weihe sieht die angedeutete Schließung von einzelnen Gruppen sehr skeptisch und ist der festen Überzeugung, dass alle bestehenden Gruppenangebote fortgeführt werden müssen, vielleicht sei es in diesem Zusammenhang sinnvoll, mehr finanzielle Mittel bereitzustellen.

Herr Heinze informiert hier, dass gegenwärtig rund 160 Kinder und Jugendliche in 19 verschiedenen Gruppenangeboten betreut werden und beschreibt in diesem Zusammenhang noch einmal das aufwendige und beschwerliche Verfahren auch im Hinblick auf die Haushaltsberatung und den Haushaltsansatz in Höhe von circa 200.000,00 Euro im vergangenen Jahr. Der Bedarf des Einzelnen muss auch bei der Verteilung der Kosten im Vordergrund stehen.

Herr Schroeder gibt an, dass die Richtlinie der Vereinfachung dienen sollte und begrüßt unter der Berücksichtigung, dass die laufenden Gruppen nicht geschlossen werden den vorgelegten Beschlussvorschlag.

Die Vorsitzende sieht zunächst weiteren Beratungsbedarf und bietet an, die Abstimmung des Beschlussvorschlages zu verschieben. Dies lehnen die Ausschussmitglieder ab und stimmen der Vorlage einstimmig zu.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, 1. Leistungen im Sinne des § 29 SGB VIII sollen ab dem 01.07.2018 pauschal (nicht einzelfallbezogen) über die Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote finanziert werden, 2. die bestehenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit freien Trägern über Angebote nach § 29 SGB VIII sind zum Ablauf des 30.06.2018 zu kündigen, 3. die im Budget 2018 bereitgestellten Mittel (Produkt 3633300) sind im Umfang von 100.000,- EUR zu Gunsten des Produktes 36331 (Konto 529145000) umzuwidmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage