27.02.2018 - 3.1 Ausbau von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 27.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Falck, dass eine Förderrichtlinie notwendig sei, da sonst die allgemeine Förderrichtlinie des Kreises angewendet werden müsse, die lediglich eine Förderung von 20 % vorsehe. Um hiervon abzuweichen, sei eine erneute Befassung des Kreistages erforderlich.
Auf die Nachfrage von Herrn Ahrens erläutert Herr Falck, dass der Ausbau der GIK-Wege über die Straßenunterhaltung hinausgehe. Außerdem sei die Gemeinde bei den GIK-Wegen Straßenbaulastträger, sodass die bloße Aufstockung des Budgets zum Straßenbetriebsdienst an Kreisstraßen zur Straßenunterhaltung an GIK-Wegen nicht zulässig wäre.
Frau Baum ergänzt, dass die Förderrichtlinie mit dem WZV im Vorwege intensiv abgestimmt worden sei.
Der Landrat erklärt, dass bisher alle gesonderten Förderrichtlinien wie zu den Ladesäulen und zur Radverkehrsinfrastruktur eine Förderung von 75 % vorsehen würden. Die Gemeinden sollten einen Eigenanteil tragen, um das erhebliche Eigeninteresse an den Projekten zu dokumentieren.
Herr Stückelschweiger schlägt vor, eine Förderung von 99 % für besonders bedürftige Gemeinden einzufügen, damit die Förderrichtlinie nicht in Gänze angepasst werden müsse.
Frau Baum erläutert auf Nachfrage von Herrn Stückelschweiger, dass unter Punkt 2 das Wort „insbesondere“ aufgenommen wurde, um im Rahmen der Umsetzung kleinere technische Anpassungen vornehmen zu können, ohne eine erneute Befassung des Kreistages auszulösen.
Herr Falck weist auf ein Schreiben des Landespferdesportverbandes hin, aus dem hervorgehe, dass die kopfüber eingebauten Rasengittersteine für Pferde und Radfahrer zu Erschwernissen führen könnten.
Herr Petersen weist darauf hin, dass bei einer 100%-Förderung auch 8 % Ingenieur-Leistungen enthalten sind, die ebenfalls vom Kreis finanziert würden, so dass letztlich weniger Maßnahmen durchgeführt werden könnten. Im Sinne einer Gesamtfinanzierung spricht sich der Ausschuss dafür aus, die Ingenieurleistungen als Teil der Förderung zu betrachten und macht mehrheitlich deutlich, dass ihm eine 100%-Förderung der Investitionsmaßnahmen sehr wichtig ist. Die Verwaltung wird beauftragt die Förderrichtlinie entsprechend einer 100%-Förderung auszuarbeiten und dem HA zur Beschlussfassung am 13.03.2018 vorzulegen.
Anschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit der Änderung in eine 100 % Förderung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg “ mit der Änderung, dass eine 100 % Förderung gewährt wird.
Anlagen zur Vorlage
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