30.01.2018 - 4.1 Aktuelles zu den Kreisfinanzen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 30.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau McGregor führt in die Berichtsvorlage DrS/2018/013 ein und gibt anhand einer PowerPoint Präsentation aktuelle Informationen zu den Kreisfinanzen.
Im Anschluss daran wird über eine rückwirkende Absenkung des Hebesatzes der Kreisumlage für 2018 diskutiert. Landrat Schröder erläutert, dass es, wenn dies beschlossen werden würde, einer vorherigen Anhörung der Kommunen bedürfe und hierfür den Kommunen ausreichend Zeit gewährt werden müsse. Er erläutert, dass es nach seiner Lesart des Gesetzestextes zwar einer vorherigen Anhörung bedarf, die Anhörung selbst jedoch nicht beschlossen werden müsse. Vielmehr sei eine durchgeführte Anhörung Voraussetzung für die dann folgende Beschlussfassung über eine Absenkung oder Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage.
In den vergangenen Jahren sei hierzu aber immer ein Beschluss gefasst worden. Da die Tagesordnung keine Beschlussfassung hierzu vorsehe und der TOP unter der Überschrift „Berichte“ aufgeführt sei, macht Frau Grote den Vorschlag, ein Meinungsbild der Fraktionen im Umlaufverfahren zum Ob, und wenn ja, mit welcher Bandbreite eine Anhörung zur Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage in den Kommunen erfolgen solle, einzuholen.
So habe jede Fraktion die Möglichkeit, sich zu positionieren. Als Bandbreite werden 1-2 % Punkte vorgeschlagen.
Die Verwaltung würde hierzu zeitnah eine Abfrage im Umlaufverfahren per Email initiieren. Alternativ würde Frau Grote zu einer Sondersitzung zu dieser Thematik einladen. Auf entsprechende Abfrage wird sich mehrheitlich für eine Rückmeldung hierzu im Umlaufverfahren ausgesprochen. Es wird vereinbart, dass eine Rückmeldung hierzu bis spätestens zum 13.02., 24:00 Uhr erfolgen solle. Ein mehrheitliches Votum der Fraktionen für die Durchführung einer Anhörung würde der Landrat dann als Auftrag verstehen, entsprechend zu verfahren und ein Anhörungsverfahren als Grundlage für eine mögliche Beschlussfassung zum Hebesatz der Kreisumlage für den Hauptausschuss am 13.03.2018 und für den Kreistag am 15.03. einzuleiten. Es wird sich mehrheitlich für das Umlaufverfahren (9 dafür bei drei Enthaltungen) ausgesprochen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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107,7 kB
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