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ALLRIS - Auszug

30.01.2018 - 2.3 Informationen des Landrates

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Wortprotokoll

Der Landrat informiert über die Besetzung der im letzten Jahr bewilligten Stellen in der Vergabestelle. Seit September seien diese Stellen nun besetzt mit Frau Schaper und Herrn Neitzel. Beide seien heute anwesend und werden sich und ihre Arbeit vorstellen.

(Eine Präsentation von Frau Schaper und Herrn Neitzel liegt dem Protokoll bei)

 

Frau Schaper stellt sich kurz vor und erläutert die Ziele der Arbeit in der Vergabestelle wie Verringerung von Vergabefehlern, Bündelung von Fachkompetenzen, Vereinheitlichung von Vergabeverfahren und Schulungen der Mitarbeiter im Hause.

 

Herr Neitzel erläutert kurz das Prozedere des Vergabeverfahrens innerhalb einer Verwaltung.

 

Herr Dr. Krauß fragt, ob  es vorgesehen sei, ein Vergabehandbuch für die Fachbereiche zu entwickeln.

 

Dies sei nicht vorgesehen, so Herr Neitzel. Es würden Vordrucke für die Verfahren in den Fachbereichen entwickelt.Eine grundsätzliche Einbindung der Vergabestelle in alle Verfahren sei ausdrücklich gewollt. Ziel sei es, alle Vergabeverfahren über den Wertgrenzen durch die Vergabestelle zu begleiten.

Gegenwärtig werde in Zusammenarbeit mit dem RPA Regelungen zu den Wertgrenzen festgelegt, ab welchen die Vergabestelle einzubeziehen sei. In Planung sei die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren.

 

Auf die Frage von Herrn Kittler nach der Prüfung der Tariftreue von an Ausschreibungen beteiligten Firmen, antwortet Herr Neitzel, dass der Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben sei, weitergehende Kontrollen können nicht geleistet werden.

Die Rechtsgrundlagen für weitere Kontrollen durch den Kreis seien auch schwierig, so Frau Meißner.

 

Frau Markussen fragt, ob auch die fachliche Beratung in den Fachdiensten geplant sei.

 

Frau Schaper erklärt, dass das System für eine umfassende fachliche Beratung in den Fachdiensten im Aufbau sei, aber erste Grundlagenschulungen für die Fachdienste im Laufe des Jahres angeboten werden sollen.

 

Auf die Frage von Herrn Buthmann nach der Beratung der kommunalen Familie antwortet der Landrat, dass dies mit der jetzigen Personalausstattung nicht leistbar sei. Auch sei die Refinanzierung der entstehenden Kosten noch nicht geklärt. Wenn die Ausweitung der Beratung gewünscht sei, müssen diesbezügliche Festlegungen in der Politik getroffen werden.

 

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