26.01.2017 - 4.3.1 Allgemeines
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 26.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Landrat berichtet von der sich entspannenden Flüchtlingssituation. Im Jahr 2016 habe der Kreis Segeberg 1738 Flüchtlinge aufgenommen. 2017 seien es bisher 22 Flüchtlinge gewesen. Seit November 2016 sei kein unbegleiteter Jugendlicher mehr eingereist.
Weiter gibt er den aktuellen Schuldenstand zu Protokoll.
Er berichtet über zwei Kreditneuaufnahmen des Kreises in Höhe von insgesamt 4.280.000,00€.
Außerdem werde der Vertrag mit der Sparkasse Südholstein angepasst. Ab dem 01.01.2017 würden Verwahrentgelte ab einem Wert von 500.000,00€ eingeführt werden. Zudem wechsle die Sparkasse ab diesem Zeitpunkt für die Zinsberechnung zum 3-Monats-Euribor. Ebenfalls würden zukünftig Kontoführungsgebühren berechnet werden.
Der Landrat erläutert, dass es eine Projektgruppe bestehend aus Mitgliedern aller Landkreise geben werde, die sich mit der Anwendung des § 2b UstG befassen werde, um die Rechtssicherheit zu erhöhen sowie Kosten zu sparen. Zusätzlich solle diesbezüglich ein externer Berater beauftragt werden.
Die „Kontrollliste“ zum Rechnungsprüfungsbericht 2010/2011 werde weiterhin abgearbeitet.
Er erklärt, dass die Anträge auf den kleinen Waffenschein in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen seien, so seien 2014 zum Beispiel 58 Anträge gestellt worden, im Jahr 2016 insgesamt 811 Anträge und 2017 bereits 83 Anträge, wovon die meisten genehmigungsfähig seien. Er hinterfragt, ob das elektrische Tool zur Antragsstellung zu dieser Entwicklung beitrage; ob es den Antragssteller_Innen dadurch zu leicht gemacht würde.
Die anstehende Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes werde einen etwas geringeren Personalbedarf mit sich bringen als befürchtet; dadurch könne auf eine Stelle mit Sperrvermerk verzichtet werden.
Die Nachweise über die Einnahmen und Abführungen infolge seiner Nebentätigkeiten gibt der Landrat zu Protokoll.
Der Landrat gibt dem Hauptausschuss seine folgende Urlaubsplanung bekannt.
18.04.2017-21.04.2017
24.07.2017-14.08.2017
16.10.2017-20.10.2017
Der Vorsitzende geht von Abstimmung der Termine mit den stv. Landräten aus.
Kommenden Freitag werde Landrat Schröder an der Urteilsverkündung zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs beim Landesverfassungsgericht Schleswig teilnehmen und die Abgeordneten darüber unterrichten und erläutern, welche Auswirkungen das Urteil für den Kreis habe.
Anlagen
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