26.01.2017 - 3.1 Bericht des RPA über die Prüfung der Rechtmäßig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 26.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lars, Herr Rüge, Herr Ringel sowie Herr Oje präsentieren Schwerpunkte der Prüfung in Form einer PowerPoint-Präsentation, die der Niederschrift nichtöffentlich angehängt ist.
Zusammenfassend erläutert Herr Rüge, dass die Verwaltung größtenteils rechtmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich handle. Es seien bereits einige in der Vergangenheit angeführte Punkte aufgearbeitet worden, einige Punkte würden sich allerdings auch wiederholen. Die Abarbeitung dieser Punkte sollte dem Hauptausschuss weiterhin in Form einer Liste dargelegt werden.
Pause 19:00-19:20 Uhr
Nach der Pause stellt der Vorsitzende fest, dass der Imbiss wohl Anklang findet und beibehalten werden solle.
Er erklärt, dass das inhaltliche Behandeln der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes sowohl Aufgabe der Fachausschüsse sei wie auch des Hauptausschuss für seine originären und die übergreifenden übergreifende Themen.
Auf Nachfrage erläutert Herr Rüge, dass der Kreis Segeberg einen Rahmenvertrag zur Rechtsberatung mit einer Kanzlei geschlossen habe, der bereits von einigen Kommunen genutzt worden sei.
Der Landrat erklärt, dass der Vertrag zur Reduktion des Stundensatzes sowie einer garantierten Reaktionszeit geschlossen worden und eine Aufhebung nicht notwendig sei. Außerdem erklärt er auf Nachfrage, dass es in den meisten Fällen zu keinem Interessenkonflikt kommen könne.
Frau Lessing erläutert, dass sie den Rahmenvertrag als eine gute Möglichkeit für Kommunen sehe, sich in vergaberechtlichen Fragen unterstützen zu lassen, da das Vergaberecht eine Herausforderung für die Kommunen sei.
Auf Nachfrage erläutert der Landrat, dass die Gemeinden die Leistung zur Bauplanung sehr gerne in Anspruch nehmen würden und zum Teil Planungsbüros derartige kleinere Aufträge nicht annehmen würden. Auch fachlich sei es für die Mitarbeiter_Innen in der Kreisplanung von Vorteil. Er erwarte eine positive Entwicklung und zukünftig auch erwirtschaftete Überschüsse.
Auf Nachfrage erklärt Herr Falck, dass es sich bei den beanstandeten Ingenieurleistungsaufträgen im Bereich Tiefbau, die ohne Wettbewerb erteilt wurden, um Folgeaufträge handle, die im Laufe eines Baugeschehens absehbar geworden seien. Eine Ausschreibung bedeute einen erheblichen Zeitaufwand, in dem die Baustelle still liegen würde. Ohne Kooperation mit den Gemeinden könnte es auch geschehen, dass zwei Ingenieurbüros auf den Baustellen anwesend seien. Eine Direktvergabe an diese sei oft sinnvoll, um das Geld in die Baustelle und nicht ins Papier zu bringen. Die vom Rechnungsprüfungsamt genannten Mängel in Hinblick auf Dokumentation und Wettbewerb würden trotzdem ernst genommen und es liege bereits eine Stellungnahme zu diesen Punkten samt Fachdienstumstrukturierung vor.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Bericht in einigen Feldern darstelle, welch große Unsicherheiten es bei Vergabeverfahren gebe und betont die Bedeutung einer Vergabestelle und bittet den Landrat um Prioritätensetzung in der Einrichtung. Er gehe davon aus, dass eine Stellenausweitung wohl zu erwarten sei.
Der Landrat erläutert, dass mit dem Haushalt die Stelle genehmigt worden sei und dass auch von Verwaltungsseite nicht gewartet werden wolle und die Gespräche diesbezüglich bereits laufen würden.
Frau Lars erklärt, dass die im Vortrag genannte Summe von 495.000€ Neuverträge gewesen seien, also nicht in Zusammenhang mit lfd. Vergaben stünden und dass man eventuell Bezug auf die Unterschwellenvergabeordnung genommen habe.
Der Vorsitzende bittet Herrn Falck darum, die Aufträge zu überprüfen und in den Fachausschüssen zu behandeln.
Auf Nachfrage erklärt der Landrat, dass die zusätzliche Stelle für konzeptionelle Tätigkeiten im FD 10.50 - IT - bereits im Besetzungsverfahren sei.
Herr Oje erklärt, dass große Investitionen im Zusammenhang mit dem e-Government eine gute Vorbereitung bräuchten und sehe den Bericht als Beratung an.
Der Vorsitzende erläutert, dass die BGA-Planung für die Kommunen in den Fachausschüssen beraten werden sollte.
Auf Nachfrage erläutert Herr Ringel, dass der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum DRK-Vertrag im Wesentlichen die rechtlichen Aspekte behandelt habe und die Durchführung des Rettungsdienstes durch das DRK nicht unwirtschaftlich gewesen sei und es keine schweren Fehler gegeben habe. Jedoch bedürfe es aus rechtlichen, gesetzlichen Gründen einer Neuorganisation des Rettungsdienstes. Dieses wurde bereits durch den KT in 12/2016 umgesetzt.
Der Vorsitzende erläutert, dass festgestellte rechtswidrig fehlende oder mangelhafte Dokumentation in vielen geprüften Punkten sich wie ein roter Faden durch die Prüfung ziehe und als sich wiederholendes, teilweise langjähriges Problem erkannt worden sei.
Die Dokumentation bzw. die Verwendungsnachweise seien gerade bei Zuwendungen an Empfänger, wie z.B. die Kliniken, wichtig.
Der Landrat erklärt, dass das Ministerium nicht mehr als die getätigten Angaben über die Landesmittel fordern würde und bei der Dokumentation stets das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten sei. Er betont, dass die Verwaltung größtenteils ordnungsgemäß arbeite.
Herr Ringel erläutert, dass es sich im Zusammenhang mit den Klinikzuwendungen um zwei verschiedene Nachweispflichten handle. Zum einen wolle das Land Auskunft darüber erhalten, an wen der Fördertopf ausgezahlt wurde, zum anderen sei der Kreis jedoch auch verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der öffentlichen Mittel zu überprüfen.
Der Landrat erklärt, dass die Verwaltung Fehler gemacht habe, aber der Eindruck der Größenordnung an Fehlern sei nicht korrekt. Man müsse die Arbeit wertschätzen, die fehlerfrei geleistet wird und er erklärt, dass es zu geringe Personalkapazitäten für noch ausführlichere Prüfungen und Dokumentationen gebe.
Herr Rüge erläutert, dass der Bericht Verbesserungsvorschläge für einzelne Themenbereiche liefern solle und dass er nicht als negatives Gesamturteil zu verstehen sei.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Kauf der Flüchtlingsunterkunft in Warder einstimmig beschlossen worden sei und als eine weitere Unterkunft zu einem Zeitpunkt eingerichtet worden sei, als die Entspannung der Flüchtlingssituation nicht vorhersehbar gewesen sei. Er halte somit eine Kritik an der politischen Entscheidung des Hauptausschusses für unangebracht und erklärt, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, die Wirtschaftlichkeit der Unterkünfte im Auge zu behalten.
Herr Oje erklärt, dass der Bericht aussage, die Verwaltung solle sich mit der aktuellen Situation beschäftigen und sich aktuell positionieren, somit sei dieser Aspekt nicht als Kritik an der Politik zu verstehen.
Er erläutert, dass die Verträge bezüglich der Flüchtlingsunterkünfte in fünf Jahren auslaufen würden und man sich spätestens dann mit der Situation auseinandersetzen müsse.
Der Landrat erklärt, dass es zwar eine Ausstiegsklausel von drei Monaten in den Verträgen gebe, allerdings werde der Kreis keine Käuferin oder keinen Käufer für die Unterkünfte finden.
Auf Nachfrage erklärt Herr Rüge, dass der Bereich Bildung, Kultur und Sport nicht geprüft worden sei.