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ALLRIS - Auszug

05.12.2017 - 13.6 Antrag der Fraktion DIE FREIEN - WKS Beauftragung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wulf erläutert den Antrag der Fraktion „DIE FREIEN“. Ziel des Antrages sei es, die zukünftige Entwicklung des Kreises aktiv mitzugestalten. Da es noch keinen Landesentwicklungsplan gebe, solle ein Kreisentwicklungsplan richtungsweisend sein.

 

Herr Barkowsky erklärt, auch dieses Thema werde gegenwärtig intensiv im Aufsichtsrat der WKS diskutiert, Infos dazu werde der Aufsichtsrat der WKS an den Ausschuss zeitnah geben.

 

Der Landrat informiert, dass ein Gewerbeflächenkonzept in Vorbereitung sei, Kostenschätzungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Netzwerkarbeit der WKS sein diesbezüglich sehr intensiv.

Ein Landesentwicklungsplan, der auch für dieses Gebiet bindend wäre, liege noch nicht vor.

 

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Antrag

Der Kreistag beschließt:

Die GF der WKS

wird beauftragt,

in Gesprächen mit den BM von Städten und Gemeinden an den BAB A 20 (incl. der noch nicht ausgeführten Teilstrecken) und A 21 für besonders an den BAB-Kreuzen und Abfahrten gelegene Grundstücke Modalitäten für eine gemeinsame Erschließung und Bewirtschaftung zu besprechen und die Ergebnisse dem HA vorzulegen

den für eine ggfs. sich abzeichnende Umsetzung notwendigen Bedarf an Personal- und Sachmitteln zu skizzieren

erforderliche Gesellschafterbeschlüsse vorzubereiten und einzuholen

evtl. Beihilfe- und Steuerrechtliche Probleme darzustellen

ggfs. Lösungsvorschläge vorzulegen

Maren Berger – Henning Wulf KT-Abg. SE

 

 

Der Landrat wird gebeten,

 

den FD Kreisentwicklungsplanung anzuweisen, unverzüglich mögliche Gewerbegebieten und deren Erschließung an den BAB zu skizzieren

Impulse für eine Erschließung aufzunehmen und an die WKS weiter zu geben

Analog zu den Aufgaben der EGNO und WFL der WKS eigene Geschäftsfelder zu übertragen und die Möglichkeit von Inhousegeschäften wahrzunehmen

Zu prüfen, welche derzeit von der Kreisverwaltung wahrgenommenen Aufgaben treuhänderisch auf die WKS übertragen werden können (z.B. Vermietung der Hallen Rosenstraße)

Den treuhänderischen Flächenerwerb für Gewerbe- oder Wohnungsbau zu prüfen

Die dazu nötigen personellen und finanziellen Aufwendungen sind zu ermitteln und ggfs. nach politischem Beschluss in die HH-Planung einzubringen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: -Ablehnung: 11Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage