05.12.2017 - 13.6 Antrag der Fraktion DIE FREIEN - WKS Beauftragung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wulf erläutert den Antrag der Fraktion „DIE FREIEN“. Ziel des Antrages sei es, die zukünftige Entwicklung des Kreises aktiv mitzugestalten. Da es noch keinen Landesentwicklungsplan gebe, solle ein Kreisentwicklungsplan richtungsweisend sein.
Herr Barkowsky erklärt, auch dieses Thema werde gegenwärtig intensiv im Aufsichtsrat der WKS diskutiert, Infos dazu werde der Aufsichtsrat der WKS an den Ausschuss zeitnah geben.
Der Landrat informiert, dass ein Gewerbeflächenkonzept in Vorbereitung sei, Kostenschätzungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Netzwerkarbeit der WKS sein diesbezüglich sehr intensiv.
Ein Landesentwicklungsplan, der auch für dieses Gebiet bindend wäre, liege noch nicht vor.
Antrag
Der Kreistag beschließt:
Die GF der WKS
wird beauftragt,
in Gesprächen mit den BM von Städten und Gemeinden an den BAB A 20 (incl. der noch nicht ausgeführten Teilstrecken) und A 21 für besonders an den BAB-Kreuzen und Abfahrten gelegene Grundstücke Modalitäten für eine gemeinsame Erschließung und Bewirtschaftung zu besprechen und die Ergebnisse dem HA vorzulegen
den für eine ggfs. sich abzeichnende Umsetzung notwendigen Bedarf an Personal- und Sachmitteln zu skizzieren
erforderliche Gesellschafterbeschlüsse vorzubereiten und einzuholen
evtl. Beihilfe- und Steuerrechtliche Probleme darzustellen
ggfs. Lösungsvorschläge vorzulegen
Maren Berger – Henning Wulf KT-Abg. SE
Der Landrat wird gebeten,
den FD Kreisentwicklungsplanung anzuweisen, unverzüglich mögliche Gewerbegebieten und deren Erschließung an den BAB zu skizzieren
Impulse für eine Erschließung aufzunehmen und an die WKS weiter zu geben
Analog zu den Aufgaben der EGNO und WFL der WKS eigene Geschäftsfelder zu übertragen und die Möglichkeit von Inhousegeschäften wahrzunehmen
Zu prüfen, welche derzeit von der Kreisverwaltung wahrgenommenen Aufgaben treuhänderisch auf die WKS übertragen werden können (z.B. Vermietung der Hallen Rosenstraße)
Den treuhänderischen Flächenerwerb für Gewerbe- oder Wohnungsbau zu prüfen
Die dazu nötigen personellen und finanziellen Aufwendungen sind zu ermitteln und ggfs. nach politischem Beschluss in die HH-Planung einzubringen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,6 kB
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